Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Vermischtes Weg für den großen Feuerwehr-Führerschein ist frei

Weg für den großen Feuerwehr-Führerschein ist frei

Archivmeldung vom 28.05.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.05.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Junge Feuerwehrangehörige haben nun die Möglichkeit, mit dem Feuerwehr-Führerschein Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen sowie Anhänger zu fahren. Bild: Günter Fenchel/DFV
Junge Feuerwehrangehörige haben nun die Möglichkeit, mit dem Feuerwehr-Führerschein Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen sowie Anhänger zu fahren. Bild: Günter Fenchel/DFV

Der Bundesrat hat in seiner gestrigen Plenarsitzung den Beschluss des Deutschen Bundestages über den Feuerwehr-Führerschein bis 7,5 Tonnen Gesamtmasse gebilligt. "Nun ist der Weg endgültig frei für die Umsetzung in den Ländern", freut sich Hans-Peter Kröger, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV).

"Damit ist der Deutsche Feuerwehrverband am Ziel", bilanziert Kröger. "Dies ist ein wichtiger Baustein zur Existenzsicherung vieler Freiwilliger Feuerwehren, die somit die schnelle Hilfe vor Ort weiter gewährleisten können. Der Feuerwehr-Führerschein ist eine wegweisende Unterstützung des Ehrenamtes", erklärt der DFV-Präsident. Der Deutsche Feuerwehrverband hat hier entscheidende Impulse gegeben und war auch am "Runden Tisch" des Bundesverkehrsministers mit Experten beteiligt.

Künftig kann es nun auch eine Fahrerlaubnis geben, die das Fahren von Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen gestattet. Auch das Mitführen von Anhängern ist damit möglich; dies erleichtert beispielsweise den Transport von Tragkraftspritzen, Booten, Beleuchtungs- oder Verkehrssicherungselementen.

Das Gesetz tritt einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Dann können die Länder im Rahmen einer Durchführungs-Verordnung die entsprechenden Voraussetzungen für den Erwerb der Führerscheine sowohl bis 4,75 Tonnen, sofern bislang nicht realisiert, als auch bis 7,5 Tonnen schaffen. Aktuell ermöglicht eine im Juli 2009 in Kraft getretene Gesetzesänderung das Führen von Feuerwehrfahrzeugen bis 4,75 Tonnen nach einer internen Ausbildung und Prüfung.

Hintergrund:

Seit dem Inkrafttreten der EU-Führerscheinrichtlinie am 1. Januar 1999 erlaubt die Fahrerlaubnis der Klasse B nur noch das Führen von Fahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen. Damit war die nach altem Recht gegebene Möglichkeit der Feuerwehrangehörigen entfallen, Feuerwehrfahrzeuge bis 7,5 Tonnen zu führen. Diese Entwicklung führte zu einem sich zuspitzenden Problem für die Feuerwehren, da viele Einsatzfahrzeuge in diesem Gewichtsbereich den flächendeckenden Brand- und Katastrophenschutz sicherstellen. Betroffen sind unter Einbeziehung der Hilfeleistungsorganisationen etwa 100.000 Führerscheininhaber.

Quelle: Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV) /(ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte pagode in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige