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G20-Prozess: Richterin zweifelt an Polizei-Aussagen

Archivmeldung vom 12.06.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.06.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Fragezeichen, Anonym, Unbekannt, Schatten, Spion & Silouette (Symbolbild)
Fragezeichen, Anonym, Unbekannt, Schatten, Spion & Silouette (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Im Prozess gegen einen 27-jährigen Hamburger, der im Vorfeld des G20-Gipfels die Besatzung eines Polizeihubschraubers mit einem Laserpointer geblendet haben soll, hat die Richterin die Angaben der Polizisten in Zweifel gezogen. In einem "rechtlichen Hinweis" schreibt sie, bei einer etwaigen Verurteilung werde das Gericht sich nicht darauf stützen, dass die beiden Piloten des Hubschraubers tatsächlich geblendet worden seien, berichtet die "taz".

"Das Gericht ist derzeit nicht mit der erforderlichen Sicherheit davon überzeugt, dass der Pilot Herr M. und der Copilot Herr H. von einem Laserstrahl getroffen worden sind, so wie es in der Anklage beschrieben wird", so die Richterin. Die beiden Piloten des Hubschraubers hatten übereinstimmend ausgesagt, dass sie von den Strahlen einer Laserpistole jeweils am rechten Auge geblendet worden seien. In dem Verfahren waren daran deutliche Zweifel geäußert worden. So hatte ein vom Gericht beauftragter Gutachter erklärt, diese Aussage sei unglaubwürdig, weil bei einem solchen Vorfall entweder beide Augen geblendet würden oder keines. Auch für die Angaben der Piloten, ihre Maschine habe infolge der Attacke erheblich an Höhe verloren, fanden sich keine Hinweise. Der Prozess vor dem Altonarer Amtsgericht soll am Mittwoch mit den Plädoyers fortgesetzt werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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