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Polizei verbietet FC-Fans die Zugfahrt zum Auswärtsspiel in Berlin

Archivmeldung vom 10.04.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.04.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: SCHAU.MEDIA / pixelio.de
Bild: SCHAU.MEDIA / pixelio.de

Die Bundespolizei hat 16 Fans des 1. FC Köln die Zugreise zum Auswärtsspiel bei Union Berlin am Freitagabend untersagt. Die Männer seien in der Vergangenheit auf Reisen zu Fußball-spielen mehrfach mit Gewalttaten aufgefallen, sagte eine Behördensprecherin dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Aus Gründen der Gefahrenabwehr sei ihnen untersagt worden, zwischen Freitag, sechs Uhr, und Samstag, fünf Uhr, einen Zug zu betreten, der auf der Strecke zwischen Köln und Berlin verkehrt.

Rechtlich ist ein solches Reiseverbot umstritten. In einem ähnlichen Fall urteilte das Verwaltungsgericht Hannover vor zwei Jahren, ein Betretungsverbot nach Bundespolizei-gesetz dürfe sich auf Orte wie Gebäude oder Straßen erstrecken, nicht aber auf Züge.

Unterdessen hat die Staatsanwaltschaft Mainz nach Ausschreitungen im Hauptbahnhof in Bingen vor sechs Monaten Strafverfahren gegen 30 beschuldigte Anhänger des 1. FC Köln eingestellt, 15 erhielten Strafbefehle wegen Landfriedensbruchs, Widerstands oder Körperverletzung, etwa zehn Verfahren laufen noch. Auf der Rückreise vom Spiel des 1. FC Köln in Karlsruhe im Oktober 2013 waren die Fans mit Beamten der Bundespolizei aneinander geraten.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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