Clans sollen Corona-Soforthilfen der Bundesregierung erhalten haben
Archivmeldung vom 25.06.2020
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.06.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDas nordrhein-westfälische Landeskriminalamt (LKA) prüft derzeit, ob kriminelle arabische Großfamilien staatliche Soforthilfegelder im Rahmen der Corona-Pandemie abgegriffen haben.
"Wir haben in vereinzelten Fällen Hinweise darauf bekommen, dass Clanmitglieder finanzielle Corona-Soforthilfen der Bundesregierung erhalten haben. Dem gehen wir gerade nach", sagte der leitende LKA-Kriminaldirektor Thomas Jungbluth der Düsseldorfer "Rheinischen Post".
Jungbluth betonte aber, dass man dabei im Fokus haben müsste, dass ein Shishabar-Betreiber auch als Clanmitglied unter Umständen berechtigten Anspruch auf Zahlung von Corona-Soforthilfe habe - etwa weil sein Betrieb schließen musste. "Ein Clanangehöriger bleibt grundsätzlich anspruchsberechtigt. Seine Zugehörigkeit zu einem Familienclan lässt diese Anspruchsberechtigung nicht erlöschen. Wir sind mit Steuerfahndungsbehörden im Gespräch", sagte Jungbluth.
Soforthilfe-Gelder stehen wegen der Corona-Pandemie in NRW nur Solo-Selbstständigen (9000 Euro) beziehungsweise Betrieben mit bis zu zehn Mitarbeitern (15.000 Euro) zu, deren Umsätze durch die Corona-Pandemie massiv eingebrochen sind.
Quelle: Rheinische Post (ots)