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Städtevertreter halten viele Elternklagen auf Kita-Plätze für aussichtslos

Archivmeldung vom 31.07.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.07.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Dr. Gerd Landsberg Bild: Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V.
Dr. Gerd Landsberg Bild: Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hält viele der erwarteten Klagen von Eltern auf einen Kita-Platz für aussichtslos. "Nicht jede Klage wird in der Sache Aussicht auf Erfolg haben", sagte der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes, Gerd Landsberg, der "Welt". "Ich warne daher vor falschen Erwartungen. Die Städte und Gemeinden bemühen sich um flexible, pragmatische Lösungen", so Landsberg.

Vor dem an diesem Donnerstag in Kraft tretenden Rechtsanspruch auf einen öffentlich geförderten Betreuungsplatz für unter Dreijährige wappnen sich Städte vielerorts dagegen, für fehlende Kita-Plätze in die finanzielle Verantwortung genommen zu werden. In Köln etwa reichte die Stadtverwaltung Einspruch gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts ein, laut dem Eltern ein Kita-Platz am anderen Ende der Stadt mit mindestens einer halben Stunde Fahrtzeit nicht zuzumuten sei.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund stärkte der Stadt Köln den Rücken: Engpässe entstünden teilweise, weil Eltern die Erwartung hätten, "dass sie einen Platz in der Kita um die Ecke oder bei einer ganz bestimmten Kita anstatt bei einer Tagesmutter bekommen", so Landsberg.

Deutscher Städte- und Gemeindebund sowie Deutscher Städtetag hatten bereits Anfang des Jahres ein Rechtsgutachten vorgestellt, in dem den Kommunen Schlupflöcher für die Einklagbarkeit eröffnet wurden. So gehe aus dem zugrundeliegenden Kinderförderungsgesetz hervor, dass eine Gemeinde lediglich für 70 Prozent der unter Dreijährigen Kita-Plätze anbieten müsse und den Rest mit Tagesmüttern abdecken könne.

Auch die führenden deutschen Familienrechtler halten die Einklagbarkeit zum großen Teil für eine Illusion. Der Rechtswissenschaftler Professor Reinhard Wiesner, der als Vater des Kinderförderungsgesetzes gilt, sagte der Welt am Sonntag vor ein paar Wochen, es sei "gut möglich, dass viele Eltern enttäuscht" würden. Einklagen könne man sich schließlich nur Plätze, die es tatsächlich gebe.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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