Hamburger Hundegesetz: Politischer Aktionismus auf Kosten der Steuerzahler
Archivmeldung vom 06.08.2005
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Hamburger Bürgerschaft wird Mitte September ein von allen Fraktionen getragenes Gesetz über die Haltung von Hunden verabschieden, dessen Umsetzung in wesentlichen Punkten nach Auffassung des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte (bpt) und des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH) tierschutzwidrig und finanziell untragbar ist.
Grundsätzlich begrüßen beide Verbände die im Eckpunktepapier für
das Hundegesetz vorgesehene generelle Kennzeichnungspflicht und
Registrierung in einer Datenbank sowie die Pflicht zum Abschluss
einer Haftpflichtversicherung. Entschieden abzulehnen sind jedoch die
Kategorisierung von Hunden in Rasselisten und der generelle
Leinenzwang für alle Hunde.
Neben den tierschutzwidrigen Einschränkungen eines generellen
Leinenzwanges sind nach Ansicht beider Verbände auch die zu
erwartenden Kosten für die Bereitstellung der geplanten rd. 80
Auslaufflächen nicht bedacht worden. So muss der Steuerzahler mit
einmaligen und laufenden Kosten rechnen für:
1. Einzäunung von 80 Freilaufflächen à 4.000 qm = rd. 1,5 Mio Euro
(belegbare Kosten für eine Freilauffläche v. 4.000 qm f. Zäune, Wege,
Bänke, Abfallentsorgung etc. = 18.000 bis 19.000 Euro)
2. Gehälter für Sonderordnungsdienst (SOD) = 960.000 Euro/Jahr
(mind. 80 Personen, ausgebildet im Ordnungsrecht und Umgang mit
Menschen u. Hunden à 1.000 Euro/Monat)
3. 200 Lesegeräte für Mikrochips à 300 Euro = 60.000 Euro
(ca. 100 Lesegeräte f. SOD, 100 Geräte f. Polizei, Veterinärämter
etc.)
Ohne Berücksichtigung der Kosten für Einrichtung und Pflege einer
zentralen Datenbank sowie für Pflege und Erhaltung der
Freilaufflächen fällt im ersten Jahr somit eine Gesamtsumme in Höhe
von mindestens 2,5 Mio. Euro an.
Angesichts der leeren Landeshaushaltskassen stellt sich die Frage,
wie das Gesetz finanziert werden soll, zumal es ungewiss ist, ob das
Gesetz in dieser Form vor den Verwaltungsgerichten Bestand haben
wird. Die Hamburger Bürgerschaft wird dies beantworten müssen.
bpt u. VDH appellieren deshalb an die Hamburger Bürgerschaft, die
geplante Verabschiedung des Gesetzes zu verschieben. Das gibt
Gelegenheit, nochmals über Maßnahmen nachzudenken, die sowohl
tierschutzgerecht als auch finanziell tragbar sind.
Quelle: Pressemitteilung Bundesverband Praktizierender Tierärzte e. V