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Airbus beim Landeanflug durch Drohne gestört

Archivmeldung vom 06.08.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Modernes Cockpit eines Airbus A319 mit zwei Piloten
Modernes Cockpit eines Airbus A319 mit zwei Piloten

Foto: Ralf Roletschek
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Zu einer überaus gefährlichen Begegnung ist es am Donnerstag gegen 19 Uhr in 1700 Metern Höhe über der Ortschaft Schwabhausen im Landkreis Dachau gekommen. Ein mit über 100 Passagieren besetzter Airbus befand sich im Landeanflug auf den Flughafen München, als der Kapitän bei dem Blick aus dem seitlichen Cockpitfenster eine Drohne bemerkte.

Das unbemannte Fluggerät befand sich auf gleicher Höhe wie der Jet und in lediglich 10 Metern Entfernung neben der rechten Flügelspitze. Den Piloten zufolge hatte die Drohne einen Durchmesser von 50 Zentimetern, war von orange-blauer Farbe und verfügte über vier Rotoren. Im Falle einer Kollision zwischen den beiden Fluggeräten wäre die Sicherheit der Passagiere erheblich gefährdet worden, wie die Crew mitteilte.

Zeugenaufruf:

Laut Mitteilung der Deutschen Flugsicherung soll es im Luftraum oberhalb des nördlichen Ortsrandes der Ortschaft Schwabhausen zu der bedrohlichen Annäherung gekommen sein. Wer in diesem Bereich am Donnerstagabend entsprechende Wahrnehmungen gemacht hat und Hinweise auf den Drohnenpiloten machen kann wird gebeten, sich umgehend bei der Polizeiinspektion Dachau, unter Tel: 08131/5610 zu melden.

Die Kriminalpolizei weist darauf hin, dass für den Flugbetrieb mit Drohnen klare gesetzliche Regelungen gelten und eine Annäherung an Luftfahrzeuge aller Art nicht nur überaus gefährlich, sondern auch verboten ist. Der Straftatbestand des gefährlichen Eingriffes in den Luftverkehr ist mit empfindlichen Freiheitsstrafen sanktioniert.

Quelle: Polizeiinspektion Dachau

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