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Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Iraker wegen Vergewaltigung in Lübeck in vier Fällen

Archivmeldung vom 08.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Am 28. August 2018 ist ein 29 Jahre alter Iraker vorläufig festgenommen worden, nachdem die Geschädigte einer versuchten Vergewaltigung vom 12. August 2018 den Mann beim Einkaufen wiedererkannt und die Polizei alarmiert hatte. Nunmehr hat die Staatsanwaltschaft Lübeck Anklage gegen den Mann zum Landgericht Lübeck erhoben. Es werden ihm vier Fälle der Vergewaltigung, davon in zwei Fällen im Versuch zur Last gelegt. In drei der Fälle wird ihm darüber hinaus eine Körperverletzung zum Nachteil der weiblichen Opfer vorgeworfen. Sämtliche dem Angeschuldigten vorgeworfenen Taten wurden an Sonntagen in der Zeit zwischen 05:30 Uhr und 06:00 Uhr begangen.

Mitte Mai 2018 soll der Angeschuldigte eine 24 Jahre alte Frau in einem Bogengang der Marienkirche vergewaltigt haben. Das Opfer trug dabei nicht unerhebliche Verletzungen davon. Zudem wird ihm vorgeworfen, acht Wochen später an einer Hauswand im Bereich Fischstraße/Schüsselbuden gewaltsam versucht zu haben, den Geschlechtsverkehr mit einer 32-jährigen Lübeckerin zu vollziehen, was ihm aufgrund der massiven Gegenwehr des Opfers jedoch nicht gelungen sein soll. In der Woche darauf soll der Angeschuldigte eine 17-jährige Frau in der Nähe des Schulgartens niedergeschlagen, diese in ein Gebüsch gezerrt und sie dort vergewaltigt haben.

Schließlich wird ihm zur Last gelegt, genau vier Wochen nach der vorangegangenen Tat eine 31 Jahre alte Frau auf dem Wanderweg an der Kanaltrave unterhalb der Mühlenbrücke zu Boden gestoßen, sie geschlagen und sodann versucht zu haben, gegen ihren Willen gewaltsam den Geschlechtsverkehr mit ihr zu vollziehen. Eine Zeugin soll das Tatgeschehen von der anderen Kanalseite aus gesehen und gerufen haben, dass sie der Geschädigten zur Hilfe komme. Aus diesem Grunde und wegen der erheblichen Gegenwehr des Opfers soll der Angeschuldigte schließlich von der Frau abgelassen haben und geflüchtet sein. Das Opfer erlitt erhebliche Verletzungen.

Die Geschädigte der letzten Tat erkannte den Angeschuldigten am 28. August 2018 beim Einkaufen wieder und alarmierte die Polizei, die den Tatverdächtigen daraufhin festnahm. In allen vier Fällen sind DNA-Spuren des Angeschuldigten an den Körpern der Geschädigten wie auch der Bekleidung nachgewiesen worden, die die Opfer bei den Taten getragen haben. Weitere Auskünfte zu Einzelheiten der Tatbegehung werden zum Schutze der Opfer nicht erteilt.

Der Angeschuldigte hat die Tatvorwürfe im Ermittlungsverfahren bestritten. Über die Zulassung der Anklageschrift und die Eröffnung des Hauptverfahrens hat das Landgericht noch nicht entschieden. Es wird darauf hingewiesen, dass für den Angeschuldigten auch nach Anklageerhebung die Unschuldsvermutung gilt. Hinweis: Die Vergewaltigung gemäß § 177 Abs. Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB wird mit Freiheitsstrafe von 2 Jahren bis zu 15 Jahren bestraft.

Quelle: Polizeidirektion Lübeck (ots)

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