Spender für Attac genießen Vertrauensschutz - keine rückwirkenden Steuerforderungen
Archivmeldung vom 18.10.2014
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittSpender für "attac" haben keine rückwirkenden Zahlungsaufforderungen des Finanzamtes zu befürchten. Nach Recherchen der in Berlin erscheinenden Tageszeitung "neues deutschland" (Wochenendausgabe) müssen sie keine Neubewertung ihrer in den letzten drei Jahren steuerlich geltend gemachten Spendenbescheinigungen befürchten.
Das Finanzamt Frankfurt am Main hatte dem Trägerverein des globalisierungskritischen Netzwerks Attac die Gemeinnützigkeit entzogen - rückwirkend bis zum Jahr 2010. "Es besteht ein Vertrauensschutz für die Spender, und somit hat für sie die rückwirkende Aberkennung keine Auswirkung", stellte ein Sprecher des hessischen Finanzministeriums auf nd-Anfrage klar. Attac hat angekündigt, die Aberkennung des Gemeinnützigkeitsstatus nicht hinzunehmen und notfalls zu klagen.
Quelle: neues deutschland (ots)