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Auswärtiges Amt zweifelt intern an Kostenforderungen für befreite Geiseln

Archivmeldung vom 05.01.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.01.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Auswärtige Amt (AA) ist nach Informationen des Tagesspiegels entgegen offizieller Verlautbarungen unsicher, inwieweit Opfer von Entführungen im Ausland verpflichtet sind, für die durch sie verursachten Kosten aufzukommen. In einem internen AA-Vermerk zu einer 2003 in Kolumbien in Geiselhaft geratenen Deutschen, der dem Tagesspiegel vorliegt, warnen die Beamten vor juristischem Streit mit den Betroffenen.

"Die gerichtliche Anfechtung eines entsprechenden Bescheides wäre mit Risiken behaftet", heißt es in dem Vermerk mit Datum vom 8. Dezember 2003. "Ein ungünstiges Urteil würde uns in Zukunft die Geltendmachung von Kosten gegenüber befreiten Geiseln erheblich erschweren." Bislang gibt es noch kein Urteil in derartigen Fällen, ein Verfahren ist beim Berliner Verwaltungsgericht anhängig.

Die angebliche Pflicht zur Kostenerstattung ist nach interner Auffassung der AA-Beamten begrenzter als nach außen dargestellt. So meinen sie etwa, dass nur Auslagen zu ersetzen sind, "die bei den Auslandsvertretungen angefallen sind". Koordiniert jedoch der Krisenstab des AA in Berlin Befreiungsmaßnahmen und Rückflüge und rechnet sie ab, ist eine Erstattungspflicht der Betroffenen nach dieser Ansicht höchst fraglich. Schon vor Jahren drängte der Bundesrechnungshof das Auswärtige Amt deshalb zu einer grundsätzlichen Klärung. Diese Klärung gibt es nach Angaben der Behörden bis heute nicht.

Quelle: Pressemitteilung Der Tagesspiegel

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