Auswärtiges Amt zweifelt intern an Kostenforderungen für befreite Geiseln
Archivmeldung vom 05.01.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Auswärtige Amt (AA) ist nach Informationen des Tagesspiegels entgegen offizieller Verlautbarungen unsicher, inwieweit Opfer von Entführungen im Ausland verpflichtet sind, für die durch sie verursachten Kosten aufzukommen. In einem internen AA-Vermerk zu einer 2003 in Kolumbien in Geiselhaft geratenen Deutschen, der dem Tagesspiegel vorliegt, warnen die Beamten vor juristischem Streit mit den Betroffenen.
"Die gerichtliche Anfechtung eines entsprechenden
Bescheides wäre mit Risiken behaftet", heißt es in dem Vermerk mit
Datum vom 8. Dezember 2003. "Ein ungünstiges Urteil würde uns in
Zukunft die Geltendmachung von Kosten gegenüber befreiten Geiseln
erheblich erschweren." Bislang gibt es noch kein Urteil in derartigen
Fällen, ein Verfahren ist beim Berliner Verwaltungsgericht anhängig.
Die angebliche Pflicht zur Kostenerstattung ist nach interner
Auffassung der AA-Beamten begrenzter als nach außen dargestellt. So
meinen sie etwa, dass nur Auslagen zu ersetzen sind, "die bei den
Auslandsvertretungen angefallen sind". Koordiniert jedoch der
Krisenstab des AA in Berlin Befreiungsmaßnahmen und Rückflüge und
rechnet sie ab, ist eine Erstattungspflicht der Betroffenen nach
dieser Ansicht höchst fraglich. Schon vor Jahren drängte der
Bundesrechnungshof das Auswärtige Amt deshalb zu einer
grundsätzlichen Klärung. Diese Klärung gibt es nach Angaben der
Behörden bis heute nicht.
Quelle: Pressemitteilung Der Tagesspiegel