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Die Hälfte der Studierenden mit eigener Haushaltsführung hat weniger als 867 Euro im Monat zur Verfügung

Freigeschaltet am 28.08.2024 um 08:11 durch Mary Smith
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Hälfte der Studierenden mit eigener Haushaltsführung verfügt über ein Nettoäquivalenzeinkommen von weniger als 867 Euro pro Monat. Für Auszubildende mit eigener Haushaltsführung lag das mittlere Nettoäquivalenzeinkommen bei 1 240 Euro im Monat (Median), wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Ergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) 2023 mitteilt. Unter den genannten Gruppen mit eigener Haushaltsführung werden hier Studierende sowie Auszubildende jeweils ab 18 Jahren verstanden, die allein oder ausschließlich mit anderen Studierenden und/oder Auszubildenden zusammen leben.

Knapp die Hälfte (47 %) ihres Einkommens beziehen Studierende mit eigener Haushaltsführung aus Unterhalt von Eltern und aus BAföG-Leistungen

Für Studierende, die allein oder mit anderen Studierenden oder Auszubildenden zusammen leben, ist die eigene Erwerbstätigkeit eine wichtige Einnahmequelle: Mit 41 % stammte im Schnitt der größte Teil ihrer Einkünfte aus Erwerbseinkommen. Knapp 32 % machte private Unterstützung wie Unterhaltszahlungen von Angehörigen aus, 15 % BAföG-Leistungen oder Stipendien und knapp 13 % sonstige Einkünfte wie etwa Kindergeld oder Hinterbliebenenrente.

Betrachtet man die Auszubildenden mit eigener Haushaltsführung, macht das eigene Erwerbseinkommen mit 80 % einen deutlich größeren Anteil am Gesamteinkommen aus. Dagegen bezogen sie ihr Einkommen zu deutlich geringeren Teilen aus privater Unterstützung beispielsweise von Eltern (knapp 7 %). Auch der Anteil der BAföG-Leistungen fiel mit knapp 2 % am Gesamteinkommen wesentlich geringer aus.

41 % der Studierenden mit eigener Haushaltsführung leben hauptsächlich von Unterhaltszahlungen

Für 41 % der Studierenden mit eigener Haushaltsführung waren Unterhaltszahlungen beispielsweise von Eltern die wichtigste Einkommensquelle. Mehr als ein Drittel (36 %) der Studierenden mit eigener Haushaltsführung verdiente sein Geld überwiegend selbst, sprich eigene Erwerbstätigkeit war die Haupteinkommensquelle. Für gut 14 % der Studierenden mit eigener Haushaltsführung waren BAföG-Leistungen oder Stipendien die wichtigste Einkommensart.

Bei Auszubildenden mit eigener Haushaltsführung überwog für 91 % das eigene Erwerbseinkommen als wichtigste Einkommensquelle. Unterhaltszahlungen von Eltern und anderen Angehörigen waren nur für 2 % und BAföG-Leistungen nur für 1 % dieser Auszubildenden die Haupteinkommensquelle.

Relative Armutsgefährdung von Studierenden und Auszubildenden höher als in der Gesamtbevölkerung

Dass viele Studierende und Auszubildende über ein insgesamt vergleichsweise geringes Einkommen verfügen, liegt auch daran, dass sie sich in einer Lebensphase befinden, in der sie in ihre Ausbildung und somit in ihr Humankapital und in ihr späteres Berufsleben investieren. Diese Einkommenssituation zeigt sich auch in Indikatoren wie der Armutsgefährdungsquote. Gut ein Drittel (35 %) aller Studierenden und 18 % aller Auszubildenden waren laut EU-SILC 2023 armutsgefährdet - unabhängig davon, ob sie allein, in WGs oder noch im Elternhaus wohnten. Höher war das Armutsrisiko für diejenigen, die allein oder ausschließlich mit anderen Studierenden und Auszubildenden zusammen lebten: Unter ihnen betrug die Armutsgefährdungsquote der Studierenden 77 % und der Auszubildenden 54 %. Zum Vergleich: Insgesamt waren gut 14 % der Bevölkerung in Deutschland armutsgefährdet.

Eine Person gilt als armutsgefährdet, wenn sie über weniger als 60 % des mittleren Nettoäquivalenzeinkommens (Median) der Bevölkerung verfügt (Schwellenwert der Armutsgefährdung). Laut EU-SILC 2023 lag dieser Schwellenwert für eine alleinlebende Person in Deutschland bei 1 314 Euro netto im Monat. Um das Einkommen vollständig zu erfassen, wird das Jahreseinkommen erfragt. Dadurch beziehen sich die Fragen zum Einkommen bei der Armutsgefährdung auf das Vorjahr der Erhebung, in diesem Fall also auf das Jahr 2022.

Eigenständig wohnende Studierende geben im Schnitt 54 % des verfügbaren Haushaltseinkommens für Wohnkosten aus

Geringen finanziellen Spielraum lassen Studierenden und Auszubildenden vor allem auch ihre Ausgaben für Wohnen. Das gilt insbesondere für diejenigen, die nicht mehr im Elternhaus, sondern allein oder mit anderen Studierenden und Auszubildenden zusammen leben. 2023 lag der durchschnittliche Anteil der Wohnkosten am verfügbaren Haushaltseinkommen für diese Studierenden bei 54 %, für diese Auszubildenden bei 42 % - und damit deutlich über der Wohnkostenbelastung der Gesamtbevölkerung (25 %).

Wohnkosten: Großteil der Studierenden- und Auszubildendenhaushalte gilt als überbelastet

Liegt die Wohnkostenbelastung auch nach Abzug erhaltener wohnungsbezogener Transferleistungen noch bei mehr als 40 %, gelten Haushalte als überbelastet. Im vergangenen Jahr traf das auf knapp zwei Drittel der Studierenden zu (61 %), die einen Haushalt allein oder zusammen mit anderen Studierenden und Auszubildenden bewohnten. Unter der vergleichbaren Gruppe der Auszubildenden galt knapp die Hälfte (47 %) als überbelastet durch ihre Wohnkosten. Zum Vergleich: In der Gesamtbevölkerung lag der Anteil bei 13 %.

Methodische Hinweise:

Die Ergebnisse entstammen der europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions, EU-SILC). EU-SILC ist die amtliche Hauptdatenquelle für die Messung von Armutsgefährdung und Lebensbedingungen in Deutschland sowie in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Erhebung ist in Deutschland seit dem Erhebungsjahr 2020 als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert.

Bei den hier dargestellten Ergebnissen für 2023 handelt es sich um Endergebnisse.

Ausführliche Informationen zu den methodischen Änderungen, deren Auswirkungen auf EU-SILC sowie zum Unterschied zwischen Erst- und Endergebnissen sind auf einer Sonderseite verfügbar.

Die Angaben zu den Einkommen beziehen sich auf die Bevölkerungsgruppe der volljährigen Studierenden sowie der volljährigen Auszubildenden mit Ausbildungsvergütung. Auszubildende ohne Vergütung werden mit den Studierenden zusammengefasst.

Beim Mittelwert der Einkommen pro Monat handelt es sich um die Medianwerte des Nettoäquivalenzeinkommens. Der Median halbiert die Verteilung der Einkommen ihrer Höhe nach, entsprechend verfügen 50 % über ein geringeres und 50 % über ein höheres Einkommen als der genannte Median. Bei den genannten Anteilen der Einkommensquellen am Gesamteinkommen sind rundungsbedingte Abweichungen möglich.

In der Erhebung EU-SILC ist die Grundlage für die Einkommensmessung in einem Erhebungsjahr das verfügbare Haushaltsnettoeinkommen (nach Steuern und Sozialabgaben) des Vorjahres. Die Angaben zur Armutsgefährdung beziehen sich also auf das Einkommen aus dem Vorjahr der Erhebung (Einkommensreferenzjahr).

Bei den Angaben zur Wohnkostenbelastung werden sowohl Miet- als auch Eigentümerhaushalte berücksichtigt. Der Begriff Wohnkosten bezeichnet die monatlichen Kosten, die mit dem Recht des Haushalts auf Wohnen in der Wohnung verbunden sind (bei Eigentümer/-innen: Grundsteuer; bei Mieter/-innen: Mietzahlungen). Die Nebenkosten (Wasser, Elektrizität, Gas und Heizung), die sich aus der tatsächlichen Nutzung der Wohnung ergeben, sind ebenfalls berücksichtigt. Außerdem sind enthalten: Ausgaben für die Instandhaltung der Wohnung beziehungsweise des Hauses, Hypothekenzinsen (bei Eigentümer/-innen), Versicherungsbeiträge (bei Eigentümer/-innen; bei Mieter/-innen, falls diese die Kosten tragen) und weitere Kosten wie zum Beispiel für Müllabfuhr und Straßenreinigung.

Bei den ausgewiesenen durchschnittlichen Anteilen der Wohnkosten werden möglicherweise vom Haushalt erhaltene wohnungsbezogene Transferleistungen noch nicht abgezogen. Als überbelastet wird ein Haushalt hingegen nur kategorisiert, wenn auch nach Abzug erhaltener Zuschüsse, wie z. B. des Wohngeldes, noch mehr als 40 % des verfügbaren Haushaltseinkommens für die Wohnkosten aufgewendet werden müssen.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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