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Bericht: Angeklagter Palästinenser im Brokstedt-Prozess psychisch krank

Archivmeldung vom 18.10.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.10.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
OOPS! Rein zufällig, versehentlich, was für ein Wunder...(Symbolbild)
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Bild: Eigenes Werk /OTT

Im Prozess um die tödliche Attacke in einem Regionalzug bei Brokstedt im Januar dieses Jahres sieht der psychiatrische Gutachter vor dem Landgericht Itzehoe eine komplexe psychische Erkrankung bei dem Angeklagten. Dies geht aus seinem vorläufigen Gutachten hervor, über das die Wochenzeitung "Die Zeit" berichtet.

Der Psychiater, der gegen Ende des Verfahrens über die Schuldfähigkeit des mutmaßlichen Täters aussagen wird, schreibt darin: Der 34 Jahre alte Mann zeige Anzeichen einer posttraumatischen Störung, möglicherweise durch Erlebnisse in seiner Heimat Palästina oder bei seiner Flucht, und Symptome einer "Wesensänderung" durch jahrelangen Drogenkonsum. Phasenweise sei bei ihm außerdem eine "delirante Symptomatik", wenn er keine Drogen nimmt, und auch eine psychotische Störung festzustellen. 

Der Mann hatte am 25. Januar in einem Regionalexpress von Kiel nach Hamburg zwei Teenager im Alter von 17 und 19 Jahren getötet und vier weitere Passagiere mit einem Küchenmesser schwer verletzt. Nur sechs Tage zuvor war er aus der Hamburger Justizvollzugsanstalt Billwerder entlassen worden. In seinem Gutachten schreibt der Sachverständige nun, dass die Haftzeit in Hamburg möglicherweise eine "Re-Traumatisierung" für ihn war und seine Symptome dadurch verstärkt oder erst erneut hervorgerufen haben. Ein Gefängnispsychiater hatte den Täter behandelt, aber vor der Freilassung keine Gefahr in ihm gesehen. 

Ob der Angeklagte auch bei der mutmaßlichen Tat im Regionalexpress 70 wahnhaft gewesen sei, kann der Psychiater noch nicht beurteilen. Er sieht noch keine Hinweise auf eine Schuldunfähigkeit. Das vorläufige Gutachten basiert unter anderem auf drei Besuchen bei dem Angeklagten in der aktuellen Untersuchungshaft, den Zeugenvernehmungen bei der Polizei und den Unterlagen über die vorherige Inhaftierung des Angeklagten. Im Prozess behauptet der Mann bisher, die Tat nicht begangen zu haben.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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