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BGH bestätigt Verurteilung eines Schwimmlehrers wegen Missbrauchs

Freigeschaltet am 02.04.2025 um 12:15 durch Mary Smith
Bundesgerichtshof
Bundesgerichtshof

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Schwimmlehrers in Mecklenburg-Vorpommern wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in vier Fällen sowie wegen sexuellen Missbrauchs in 13 Fällen bestätigt.

Wie der BGH am Mittwoch in Leipzig mitteilte, wurde die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg vom 4. Dezember 2023 verworfen, mit dem er zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt wurde. Nach den Feststellungen des Landgerichts nahm der Angeklagte in der Zeit von Mitte 2018 bis Frühjahr 2021 in 16 Fällen sexuelle Handlungen an einem im Jahr 2007 geborenen Jungen und in einem weiteren Fall an einem im Jahr 2008 geborenen Jungen vor.

Die Überprüfung des Urteils aufgrund der vom Angeklagten erhobenen Rügen der Verletzung formellen und materiellen Rechts habe keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben, so die Leipziger Richter. Das Urteil ist damit rechtskräftig (Beschluss vom 20. März 2025, 6 StR 250/24).

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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