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Bundesanwaltschaft konkretisiert Tatvorwurf nach Halle-Anschlag

Archivmeldung vom 10.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Bundesanwaltschaft): Straßenseite
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Bundesanwaltschaft): Straßenseite

Foto: Voskos
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Nach dem Anschlag auf die Synagoge von Halle (Saale) hat die Bundesanwaltschaft den Tatvorwurf gegenüber dem festgenommenen Stephan B. konkretisiert. Man ermittele wegen zweifachen Mordes und neunfachen Mordversuches, sagte Generalbundesanwalt Peter Frank am Donnerstagmittag in Karlsruhe.

"Das war Terror", sagte Frank. Nach bisherigen Erkenntnissen habe Stephan B. eine "weltweite Wirkung" hervorrufen wollen. Noch am Nachmittag soll Stephan B. in Karlsruhe dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden. Er war am Vortag in der Nähe von Halle (Saale) festgenommen worden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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