Keine künstliche Verteuerung von Klingeltönen
Archivmeldung vom 05.02.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittMusik-Lizenzgebühren für Klingeltöne bleiben für Anbieter und Kunden im vertretbaren Rahmen. Dafür hat der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) gesorgt. Der Hightech-Verband einigte sich mit der Verwertungsgesellschaft Gema über die künftige Höhe der Abgabe bei Klingelton-Downloads.
Ergebnis: Auf den Verkaufspreis der Melodien werden 10,45 Prozent Gema-Gebühr fällig. Das sind deutlich weniger als die 15 Prozent, die die Gema ursprünglich gefordert hatte. „ Wir haben einen Kompromiss erreicht, der Markt und Verbraucher nicht übertrieben belastet“, kommentiert BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Basis der Einigung ist der Vorschlag einer Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts.
Für fast alle Klingeltöne verlangt die Gema solche Gebühren – im Namen von Komponisten, Textern und Musikverlegern. Klingelton-Anbieter, die Mitglied im BITKOM sind, erhalten künftig einen Rabatt. „ Sie müssen nur 8,36 Prozent zahlen“, erklärt Rohleder. Ärgerlich sei aber, dass es mit diesen Gebühren nicht getan ist – einige Musikverlage fordern weiterhin eine Zusatz-Vergütung für die Bearbeitungsrechte. „ Die Doppel belastung ist nicht gerechtfertigt, denn die Gema kassiert bereits für die Nutzung der Melodien“, so Rohleder. Diese Frage prüft zurzeit der Bundes gerichtshof. Im vergangenen Jahr haben die Deutschen Klingeltöne und Lieder für rund 75 Millionen Euro auf ihre Handys geladen.*
*BITKOM-Schätzung, Basis: GfK Panel Services, Januar bis September 2006
Der BITKOM vertritt mehr als 1.000 Unternehmen, davon 800 Direktmitglieder mit 120 Milliarden Euro Umsatz und 700.000 Beschäftigten. Hierzu zählen Geräte-Hersteller, Anbieter von Software, IT- und Telekommunikationsdiensten sowie Content.
Quelle: Pressemitteilung BITKOM