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Rechtsanwalt rät bei Studienplatzablehnung zu Klage

Archivmeldung vom 14.02.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.02.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Der Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg rät den über 15.000 Abiturienten, die am Donnerstag ihre Ablehnungsbescheide für die begehrten Studienplätze in Medizin und Zahnmedizin erhalten werden, zu einer Klage. "Wer nicht warten möchte, kann seinen Studienplatz einklagen", sagte der Rechtsanwalt, der bereits über 8.000 solcher Verfahren betreut hat, am Mittwoch.

Bei steigenden Bewerberzahlen müssten Medizin-Studienplatzbewerber mit bis zu sieben Jahren Wartezeit rechnen, so der Anwalt weiter. Bei einer Klage wird nicht gegen den Ablehnungsbescheid geklagt, sondern unabhängig davon nachgewiesen, dass die Hochschulen noch freie Studienplätze haben.

Diese Studienplätze müssen dann an die erfolgreichen Studienplatzkläger vergeben werden. Dabei spielt die Note keine Rolle. Naumann zu Grünberg rät, Klagen spätestens bis zum 1. März einzureichen, damit die Fristen eingehalten werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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