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NSU-Prozess: Gericht verweigert türkischem Botschafter festen Platz im Gerichtssaal

Archivmeldung vom 08.03.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.03.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Oberlandesgericht München: Gerichtsgebäude in der Prielmayerstr. 5
Oberlandesgericht München: Gerichtsgebäude in der Prielmayerstr. 5

Foto: Bubo
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der türkische Botschafter und der Menschenrechtsbeauftragte des türkischen Parlaments werden keinen festen Platz im Prozess gegen die Angeklagten des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) bekommen. Das teilte das Gericht dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags mit, der um Platzreservierungen für die politischen Würdenträger gebeten hatte, wie die "Süddeutsche Zeitung" "berichtet.

Der Bitte könne nicht entsprochen werden, schrieb der Vorsitzende des Staatsschutzsenats des Oberlandesgerichts München, Manfred Götzl, demnach nach Berlin. Es stehe dem Botschafter und dem Vertreter des türkischen Parlaments jedoch frei, sich als Teil der allgemeinen Öffentlichkeit zum Gericht zu begeben. Der Platz im Gerichtssaal sei beengt, Ausnahmen würden nicht gemacht.

Der Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy (SPD), bestätigte den Eingang des Briefes und zeigte sich "verwundert". Er nannte die Haltung des Gerichts "nicht nachvollziehbar" und "unangemessen". Ohne die Arbeit des Gerichts beurteilen zu wollen, erscheine ihm eine solche Haltung als "Affront" gegenüber den berechtigten Interessen der türkischen Vertreter. "Der NSU hat sechs türkische Staatsbürger und zwei gebürtige Türken getötet", sagte Edathy der Zeitung. Die Entscheidung des Senats lasse die notwendige Sensibilität vermissen. "Soll sich der türkische Botschafter etwa in die Schlange der Besucher einreihen, zusammen mit Neonazis, die zum Prozess wollen?"

Der Prozess beginnt am 17. April. Angeklagt sind neben Beate Z. und einem früheren NPD-Funktionär noch drei weitere mutmaßliche NSU-Unterstützer. Dem NSU werden zehnfacher Mord, mehrere Mordversuche, Brandstiftung und Banküberfälle vorgeworfen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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