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Züricher Staatsanwaltschaft ermittelt wegen der Gemäldesammlung Rau von Unicef Deutschland

Archivmeldung vom 06.12.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.12.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Pressekonferenz der deutschen UNICEF als Universalerbin von Dr. Rau (2008); von links: Klaus Gallwitz u. Jürgen Heraeus
Pressekonferenz der deutschen UNICEF als Universalerbin von Dr. Rau (2008); von links: Klaus Gallwitz u. Jürgen Heraeus

Foto: Warburg
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

6. Dezember 2013 - Die Staatsanwaltschaft Zürich hat gegenüber dem Wirtschaftsmagazin 'Capital' bestätigt, dass sie im Zusammenhang mit Unicefs Kunstsammlung Rau ein Verfahren eröffnet hat. Auslöser war eine Strafanzeige, die in Zürich bezüglich der Unicef-Sammlung eingereicht wurde. Bei den Ermittlungen geht es um den Verdacht auf Vermögensdelikte. Anzeige-Erstatter ist der Schweizer Bezirksrat in Bülach - eine Behörde, welche die Gemeinde beaufsichtigt. Das Gremium ist in die Angelegenheit involviert, weil die Sammlung Rau früher in der Schweiz in einem Zollfreilager in Embrach lagerte. Bei der Strafanzeige geht es unter anderem um den Transfer der Sammlung Rau aus der Schweiz zu Unicef Deutschland nach Köln.

Laut Bezirksrat im schweizerischen Bülach soll abgeklärt werden, ob die Gemälde und Skulpturen aus der Sammlung rechtmäßig in den Besitz von Unicef gelangt sind, berichtet die "Neue Zürcher Zeitung" (NZZ). Das Gremium sei überzeugt, genügend Hinweise zu haben, um die Frage der Eigentumsansprüche des Kinderhilfswerks auf die Sammlung neu aufzurollen. Der Wert der Kunst-sammlung soll Schätzungen zufolge rund eine halbe Milliarde Euro betragen.

Unicef Deutschland weist die Vorwürfe zurück. Das Verfahren bei der Züricher Staatsanwaltschaft sei "kein Ermittlungsvorgang", teilte das Kinderhilfswerk mit. Doch auf 'Capital'-Anfrage bestätigt die Staatsanwaltschaft Zürich, dass für das im Zusammenhang mit Unicefs Kunstsammlung laufende Vorermittlungsverfahren bereits eine offizielle Geschäftsnummer eingetragen sei.

Unicef teilt weiter mit, bei den Vorwürfen der Strafanzeige gehe es "ausschließlich um Sachverhalte aus dem Zeitraum 1999 bis 2001", bevor das Kinderhilfswerk die Sammlung durch Erbschaft erhielt. Dokumenten zufolge, die 'Capital' vorliegen, hatte Unicef in diesem Zeitraum jedoch weitgehenden Einfluss auf den damals schwerkranken Eigentümer des Bilderschatzes Gustav Rau.

Quelle: Capital, G+J Wirtschaftsmedien (ots)

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