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Trotz Aufhebung der Dynamopflicht bleiben Millionen Leuchten illegal

Archivmeldung vom 08.07.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.07.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Hans Snoek - www.hs-buch.de / pixelio.de
Bild: Hans Snoek - www.hs-buch.de / pixelio.de

Auch nach einem Beschluss des Bundesrats zur Aufhebung der Dynamopflicht für Fahrräder bleiben viele Millionen Leuchten illegal. Das berichtet das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" vorab.

Auf Antrag Hamburgs hatten die Länder zwar entschieden, künftig ebenfalls Batterien mit einer Nennspannung von sechs Volt oder Akkus als Stromquellen zuzulassen. Bei der geplanten Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sei aber offenbar ein Satz übersehen worden, der vorschreibt, dass die Beleuchtungsanlage fest am Rad angebracht und ständig betriebsfertig sein muss. Dadurch sind die weitverbreiteten Stecklampen nach wie vor nicht zulässig. Eine Ausnahme gilt nur für Rennräder bis zu elf Kilogramm, nicht aber für Mountainbikes.

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club hält die Neuregelung für "undurchdacht". "Es gibt auch viele Batterieleuchten, die abweichende Spannung haben und nun nicht mehr benutzt werden dürfen", klagt Rechtsreferent Roland Huhn.

Kritik kommt ferner vom Leiter der Prüfstelle des Lichttechnischen Instituts der Universität Karlsruhe, Karl Manz: "Die Verfasser der Neuregelung kommen noch aus der Zeit der Glühbirne. Moderne LED benötigen viel weniger Strom." Zudem sei ein moderner Dynamo die beste Lösung für ein Rad, so Manz. Das Institut hat im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums neue Fahrradbeleuchtungen untersucht. Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) hat die Ergebnisse aber bislang nicht veröffentlicht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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