Bundesverfassungsgericht genehmigt Nutzung von Steuer-CDs
Archivmeldung vom 30.11.2010
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Bundesverfassungsgericht hat die Nutzung von sogenannten Steuer-CDs durch die Behörden genehmigt. Wie die Karlsruher Richter am Dienstag mitteilten, dürften die angekauften Informationen über mutmaßliche Steuerhinterzieher in Ermittlungsverfahren verwendet werden.
Laut dem Urteil sei es dabei unerheblich, ob die Steuer-CDs ursprünglich rechtmäßig beschafft wurden. Zuletzt sollen Steuerfahnder aus Münster Daten der Schweizer Bank Julius Bär für 1,4 Millionen Euro angekauft haben.
Quelle: dts Nachrichtenagentur