Steuerbescheid fehlerhaft? Einspruch beim Finanzamt!
Archivmeldung vom 12.05.2012
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtJede zweite Steuerfestsetzung ist fehlerhaft. Einspruch einzulegen ist ganz einfach - und sehr oft erfolgreich!
In diesen Tagen trudeln die ersten Einkommensteuerbescheide für das Jahr 2011 ins Haus. Da bei manchen Finanzämtern jede zweite Steuerfestsetzung fehlerhaft ist, haben Einsprüche vielfach gute Erfolgsaussichten. Laut amtlicher Statistik werden zwei von drei Einsprüchen durchgewunken! Kosten fallen nicht an, das Risiko ist gering. Sogar eigene Fehler und Versäumnisse lassen sich durch einen Widerspruch nachträglich korrigieren.
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Steuerbescheid fehlerhaft? Einspruch beim Finanzamt! http://www.akademie.de/wissen/einspruch-beim-finanzamt
Quelle: akademie.de (pressrelations)