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NSU-Prozess: Beate Z. spricht erstmals selbst vor Gericht

Archivmeldung vom 29.09.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.09.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Oberlandesgericht München: Strafjustizzentrum
Oberlandesgericht München: Strafjustizzentrum

Foto: Bubo
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Im NSU-Prozess hat die Hauptangeklagte Beate Z. erstmals selbst vor Gericht gesprochen. Sie verlas am Donnerstag eine kurze Stellungnahme. Darin erklärte sie, sich früher mit nationalsozialistischem Gedankengut identifiziert zu haben, mit der Zeit sei ihr "Angst vor Überfremdung" jedoch "zusehends unwichtiger" geworden.

"Heute weiß ich, Gewalt ist kein Mittel zu Durchsetzung von Zielen", erklärte Z. weiter. Sie verurteile, was Uwe B. und Uwe M. den Familien der Opfer angetan hätten. Beate Z. wird unter anderem zur Last gelegt, für die Ermordung von zehn Menschen mitverantwortlich zu sein.

Der NSU-Prozess findet seit dem 6. Mai 2013 in München vor dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München statt. Bisher hatte es die Hauptangeklagte abgelehnt, selbst zu sprechen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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