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Wenn plötzlich Oma und Opa weg sind

Archivmeldung vom 07.11.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.11.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Wenn Eltern sich trennen, müssen Kinder nicht nur mit dem Fehlen eines Elternteils zurecht kommen, manchmal verlieren sie auch Oma und Opa. Dieses Problem rückt die "Bundesinitiative Großeltern" ins Bewusstsein der Öffentlichkeit.

Häufig sind die Großeltern fast so wichtige Bezugspersonen wie Vater und Mutter. Daran sollten die Eltern denken, wenn sie auseinandergehen und der Streit quer durch die Familien geht. Das Verhältnis zu Oma und Opa ist aber auch gesetzlich verankert. "Umgangsrecht haben danach alle Personen, zu denen das Kind einen engen Bezug hat - die Großeltern sind sogar ausdrücklich erwähnt", erklärt die Essener Familienanwältin Dr. Elisabeth Maria van Heesch-Orgass unter Hinweis auf das Bürgerliche Gesetzbuch im Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber". Entscheidend sei das Wohl des Kindes, nicht das der streitenden Erwachsenen. Die organisierten Großeltern haben eine eigene Homepage im Internet (www.großeltern-initiative.de) und zahlreiche regionale Gruppen.

Quelle: Wort und Bild "Senioren Ratgeber"

 

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