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Schweinfurt: Ein Rucksack voller Bargeld

Freigeschaltet am 19.11.2024 um 11:20 durch Sanjo Babić
Bild: Zoll
Bild: Zoll

57.800 Euro Bargeld haben Einsatzkräfte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Schweinfurt bei der Kontrolle eines Fahrzeugs Anfang November vorgefunden.

Auf der A 3, Parkplatz Sandgraben - Süd wurde ein Skoda Octavia mit polnischer Zulassung von Kontrollbeamten des Schweinfurter Zolls aus dem fließenden Verkehr gezogen. Ein 47-jähriger Kanadier war gemeinsam mit einem belarussischen Freund in Fahrtrichtung Nürnberg unterwegs. Die Frage nach mitgeführten anmeldepflichtigen oder verbotenen Waren, wie zum Beispiel Zigaretten oder Drogen, verneinte der Mann. Auch gab er auf konkrete Nachfrage hin an, kein Bargeld in Höhe von 10.000 Euro oder mehr mit sich zu führen. Beide Fahrzeuginsassen wirkten auf die Einsatzkräfte bei der Befragung sichtlich nervös. Bei einer sich anschließenden Kontrolle des Fahrzeugs klärte sich auch auf, weshalb - sechs Bündel mit zahlreichen Geldscheinen kamen bei der Überprüfung eines Rucksacks des Fahrzeugführers zum Vorschein.

Da der Mann keine schlüssigen Angaben und Nachweise zur Herkunft des vorgefundenen Bargelds machen konnte, wurde das vorgefundene Bargeld durch den Zoll sichergestellt.

Im Rahmen eines Clearingverfahrens gilt es nun die Herkunft und die Verwendung der Barmittel zu klären. Außerdem wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der vorsätzlichen oder fahrlässigen Nichtanmeldung von Barmitteln eingeleitet. Das Zollfahndungsamt München hat die weitere Sachbearbeitung übernommen.

Hintergrundinfos:

Reisende, die nach oder von Deutschland aus einem Drittland ein- oder ausreisen, müssen beim Grenzübertritt mitgeführte Barmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr schriftlich anmelden. Bei Reisen innerhalb der EU sind derartige Summen auf Befragen des Zolls mündlich anzuzeigen. Bei Verstößen droht ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, das mit einer Geldbuße von bis zu einer Million Euro geahndet werden kann. Zu Barmitteln zählen unter anderem Bargeld, Schecks, Aktien oder auch Sparbücher.

Quelle: Hauptzollamt Schweinfurt (ots)

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