Klimacheck der Deutschen Umwelthilfe deckt auf: Nur 3 von 15 Bundesministerien in nachweislich gutem energetischen Zustand
Archivmeldung vom 06.03.2023
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Freigeschaltet durch Mary SmithDie Bundesregierung hält sich nicht an ihre eigenen, rechtlich bindenden Vorgaben aus dem Effizienzerlass für den Klimaschutz im Gebäudebereich. Das zeigt der Klimacheck der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Der Effizienzerlass schreibt vor, dass die Bundesregierung eine Vorbildfunktion im Gebäudesektor einnimmt. Trotzdem sind laut Energieausweis nur das Umweltministerium, das Landwirtschaftsministerium und das Bildungsministerium in einem guten energetischen Zustand. Eine Besserung ist kaum in Sicht: Aktuell wird lediglich das Gesundheitsministerium saniert. Bauministerin Geywitz und Klimaminister Habeck haben immerhin einen Sanierungsplan für ihre Häuser vorgelegt.
Besonders alarmierend ist, dass alle 15 Berliner Ministeriumsgebäude fossil beheizt werden: zu 64 Prozent mit Erdgas und zu 17 Prozent mit Fernwärme. Letztere setzt sich in Berlin hauptsächlich aus Erdgas und Steinkohle zusammen und ist damit nicht klimafreundlich. Obwohl das Bildungsministerium Heizkraft überwiegend aus erneuerbaren Quellen bezieht, wird Spitzenlast auch dort mit Gasheizungen abgedeckt. Vier Ministerien befinden sich laut Bedarfsausweis außerdem in einem unzureichenden energetischen Zustand. Für sechs der Ministerien konnte überhaupt keine Aussage zum energetischen Zustand getroffen werden, da keine entsprechenden Energiebedarfsausweise vorliegen. Ende Februar hätten diese gemäß Effizienzerlass für alle Bundesliegenschaften vorhanden und öffentlich ausgestellt sein müssen. Auf Nachfrage der DUH haben jedoch nur drei der sechs Ministerien reagiert - das Justizministerium und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr - und statt des angefragten Bedarfsausweises einen Verbrauchsausweis zugeschickt. Der Unterschied zwischen den Energieausweisen scheint beiden Ministerien nicht bekannt zu sein. Während der Bedarfsausweis Aussagen über die Gebäudehülle und Heizungsart ermöglicht, spiegelt der Verbrauchsausweis lediglich den Energieverbrauch eines Gebäudes wider. In einer dritten Antwort, vom Bauministerium, wurde lediglich auf die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verwiesen.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: "Die Bundesregierung hat bei ihren Ministerien sowohl bei der nachhaltigen Wärmeversorgung als auch bei der energetischen Sanierung massiven Nachholbedarf. Es müssen jetzt sofort Sanierungspläne für alle öffentlichen Gebäude vorgelegt und umgesetzt werden - nicht nur für die Dienstsitze der Ministerinnen und Minister, sondern für alle Gebäude der öffentlichen Hand wie Schulen, Kitas oder Pflegeeinrichtungen. Wir fordern ein Transparenzregister, das den energetischen Zustand und die Wärmeversorgung aller öffentlichen Gebäude für Bürger und Bürgerinnen sichtbar macht. Schließlich sind sie es, die mit ihrem Steuergeld den Betrieb der energetisch ineffizienten Gebäude finanzieren."
Das miserable Abschneiden der Bundesministerien im DUH-Klimacheck ist aus Sicht des Umwelt- und Verbraucherschutzverbands erst recht inakzeptabel, weil hinreichend Alternativen für eine erneuerbare Wärmeversorgung zur Verfügung stehen. Zahlen des Fraunhofer-Instituts für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik und Berechnungen der DUH zufolge ließe sich mit der Wärmeleistung aller Berliner Fließgewässer der Wärmebedarf der Ministerien 18-Mal decken.
"Es ist ein Trauerspiel mit anzusehen, wie in Berlin neue Fernwärmeleitungen gelegt werden, während erneuerbare Wärme direkt vor der Haustür vorbeifließt. Anstatt alle Kraft in die Nutzung der Flusswärme zu setzen, will der Berliner Wärmeversorger Vattenfall seine Klimabilanz durch die Verbrennung von Holz schönrechnen und ist damit klar auf dem Holzweg. Es braucht jetzt eindeutige Signale von der Bundesregierung, um die wirklich erneuerbare Wärme in Berlin voranzutreiben", so Paula Brandmeyer, Stellvertretende DUH-Leiterin Energie und Klimaschutz.
Auch im europaweiten Vergleich hängt die Bundesregierung hinterher: Sie empfiehlt für bestehende Bundesgebäude eine Sanierungsrate von 1 bis 1,7 Prozent zwischen 2022 und 2024, während die EU 3 Prozent vorgibt. Um den Klimaschutzstillstand im Gebäudesektor zu beenden, hat die DUH im März 2021 vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Klage gegen die Bundesregierung eingereicht. Ergänzt wird diese durch Klagen gegen die unzureichenden Klimaschutz-Sofortprogramme im Gebäudesektor.
Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (ots)