Asylverfahren dauern länger
Archivmeldung vom 28.09.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićEin Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) dauerte im laufenden Jahr 2024 durchschnittlich 8,2 Monate und damit deutlich länger als im Vorjahr.
2023 dauerten die Verfahren durchschnittlich 6,8 Monate, wie aus einer
Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der
Linken-Abgeordneten Clara Bünger hervorgeht, über die die Zeitungen des
"Redaktionsnetzwerks Deutschland" berichten. Die Daten decken einen
Zeitraum bis Ende August ab.
Verfahren, die eine Ablehnung eines
Asylantrags als "offensichtlich unbegründet" zum Ergebnis hatten,
verliefen mit 6,2 Monaten etwas schneller. Kürzere Fristen als im
Vorjahr gab es bei den sogenannte Dublin-Verfahren, bei denen überprüft
wird, ob ein anderer EU-Staat, in den ein Schutzsuchender zuerst
eingereist ist, für das Asylverfahren zuständig ist. Sie gehen ohnehin
deutlich schneller als normale Asylverfahren. Diese Verfahren dauerten
im Zeitraum von Anfang Januar bis Ende August durchschnittlich 2,9
Monate, im Jahr 2023 waren es noch 3 Monate.
Noch schneller
verliefen sogenannte Verfahren zur beschleunigten Bearbeitung von
Asylanträgen für Herkunftsländer mit einer geringen Anerkennungsquote
von unter 5 Prozent. Solche beschleunigten Verfahren werden seit
Dezember 2023 für Asylbewerber aus Georgien, Moldau und den
Westbalkanstaaten, seit März 2024 auch für Marokko, Algerien und
Tunesien angewandt. Ziel des Bundesamtes ist es, die beschleunigten
Verfahren innerhalb von drei Wochen abzuschließen. Bei Asylbewerbern aus
Georgien, Moldau und den Westbalkanstaaten gelang das in 72 Prozent der
Verfahren, bei Asylbewerbern aus Marokko, Algerien und Tunesien
immerhin in 58 Prozent.
"Schnelle Asylverfahren sind im Interesse
der Asylsuchenden, die ja überwiegend einen Schutzstatus erhalten",
sagte Linken-Politikerin Clara Bünger dem RND. Das dürfe aber nicht
zulasten der Qualität und der Fairness gehen. "Ich habe die große Sorge,
dass angesichts des politischen Drucks bei Geflüchteten aus Ländern mit
geringeren Anerkennungschancen nicht mehr so genau hingeschaut wird.
Schnellverfahren ohne ausreichende Beratungsmöglichkeiten darf es nicht
geben", forderte sie.
Quelle: dts Nachrichtenagentur