Landgericht Gießen: Die Beschlagnahme der Kameras ist beendet
Archivmeldung vom 12.01.2019
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.01.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttNach 35 Tagen bekommen die Journalisten und Kameraleute endlich ihre Arbeitsgeräte zurück. Solange haben die Damen und Herren Juristen des Landgerichts Gießen gebraucht, um festzustellen, dass sie nunmehr nur die Speicherkarte brauchen, um ein Ermittlungsverfahren wegen herbeiformulierten Hausfriedensbruchs durchzuführen. Dies teilt Heiderose Manthey von Archeviva im Bezug auf das neuste Video der Journalisten mit.
Weiter heißt es im Beitrag, der die Ereignisse zum Vorfall am Landgericht Gießen, über den ExtremNews bereits ebenfalls schon berichtet hatte, nochmals zusammenfasst und dann auf die neuste Entwicklung eingeht: "Die Landgerichtspräsidentin Sabine Schmitt-Nentwig erscheint im Gerichtssaal, in dem der Prozess Dr. Andrea Christidis (deckt Kindesmissbrauch auf [1]) gegen die Stadt Gießen beginnen sollte. Klaus Overhoff sagt zum dann folgenden Ablauf: „Wir wurden massiv bedroht. Das war völlig neu, dass in Deutschland mittlerweile die Presse in der Zwischenzeit so angegangen wird.“ Schmidt-Nentwig ließ zwei Kameras der Journalisten beschlagnahmen. Overhoff: „Das haben wir noch nie erlebt … Denn die dritte Gewalt ist eigentlich dazu da, die vierte Gewalt zu beschützen.“
Aus berufenem Mund haben wir erfahren, dass sogar das Justizministerium in Wiesbaden die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht Gießen aufgefordert haben, dem Spuck der Plünderung von Arbeitsgeräten ein Ende zu setzen.
Obwohl unser Medienanwalt bereits 5 Tage nach diesem Staatsdelikt einen Eilantrag auf die Herausgabe der Kameras stellte, ließ sich das Amtsgericht allerdings erst am 05.01.2019 mit einem Beschluß, auch wegen des Drucks der Öffentlichkeit, herab, die Kameras endlich freizugeben.
Sowieso werden die Journalisten bezüglich eines falsch behaupteten Straftatbestandes durch Juristen der 2. Instanz keine Chance haben auf einen Freispruch der 1. Instanz. Diese Affäre wird wohl möglich noch über Jahre hinweg den Journalisten die Lebenszeit rauben, bis das Bundesverfassungsgericht feststellt, das ihr Beschluss (hier die Entscheidung des BVG) auch für Gießen Rechtsgültigkeit hat, auch für diese Damen und Herren, die das Presserecht perfide zertreten haben.“"
Datenbasis: [1] Kindesmissbrauch
Quelle: Archeviva von Heiderose Manthey