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Maskenzwang: VGH Mannheim startet nach über drei Jahren das Hauptverfahren

Archivmeldung vom 09.08.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.08.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Impfkritik.de / Jakkanin - adobestock / Eigenes Werk
Bild: Impfkritik.de / Jakkanin - adobestock / Eigenes Werk

In einem am 6. Mai 2020 beim VGH Mannheim eingereichten Normenkontrollverfahren gegen den Maskenzwang wird nun - nach mehr als drei Jahren! - endlich das Hauptverfahren eröffnet. Dies berichtet der renommierte Medizinjournalist Hans U. P. Tolzin auf "Impfkritik.de".

Weiter berichtet Tolzin: "Der VGH fragte am 1. Juni 2023 unseren Anwalt im Rahmen des nun eröffneten Hauptverfahrens, ob wir weiterhin auf eine mündliche Verhandlung über unsere Beweisanträge bestehen. Nun, die Weiterführung des Verfahrens beinhaltet ein nicht unwesentliches Kostenrisiko – bei fragwürdiger Erfolgsaussicht. Allerdings macht die Anrufung des BVerfG Karlsruhe durch das OLG Stuttgart in einem Parallelverfahren ein wenig Hoffnung, dass bei den Richtern langsam ein Umdenken einsetzen könnte. Wir beschließen die Fortführung des Verfahrens, es ist ja eines unserer zentralen und allerersten Musterverfahren.

Am 21. Juli 2023 teilt unser Anwalt dem VGH Mannheim mit, dass wir nicht auf unser Recht auf rechtliches Gehör verzichten und das Verfahren fortführen. Das Ziel ist - endlich - eine mündliche Anhörung unserer Beweisanträge und Gutachter.

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Aktuell sind ca. 6.000 Euro Anwaltskosten offen. Dem stehen ca. 1.000 Euro Guthaben des Fonds gegenüber, so dass der Fonds insgesamt nur noch mit ca. 5.000 Euro in den roten Zahlen steht.

Sollte es vor dem BVerfG Karlsruhe oder dem VGH Mannheim tatsächlich zur mündlichen Verhandlung kommen (was ein enormer Fortschritt wäre), kommen weitere Kosten auf den Fonds zu, vor allem, wenn es zum Gutachterstreit kommt, auf den wir abzielen.

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Quelle: Impfkritik

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