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Schlag gegen das legale Spiel in Deutschland!

Archivmeldung vom 11.04.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.04.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Uwe Steinbrich / pixelio.de
Bild: Uwe Steinbrich / pixelio.de

Bundesverfassungsgericht bestätigt die harten Maßnahmen der Bundesländer gegen das legale Spiel in Deutschland. Automatenwirtschaft befürchtet Wachstum des illegalen Glücksspielmarktes. "Dies ist ein Schlag gegen das legale gewerbliche Spielangebot in Deutschland" erklärte Georg Stecker, Vorstandssprecher des Dachverbands Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V.. Mit seiner heute veröffentlichten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die verfassungsrechtlichen Bedenken der Automatenwirtschaft leider nicht geteilt.

Es werde zu einer radikalen Reduzierung der legalen Spielhallen in Deutschland kommen. "Wir befürchten, dass dadurch illegale Spielangebote im Internet oder in Hinterzimmern massiven Auftrieb erhalten werden. Dies steht im Widerspruch zu den Zielen des Glücksspielstaatsvertrages." Die Deutsche Automatenwirtschaft setzt sich klar für ein legales verbraucherschützendes Spiel ein und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Lenkung der Spielbedürfnisse der Bevölkerung in geordnete und kontrollierte Bahnen.

Damit entspricht sie einem wichtigen Ziel der deutschen Glücksspielpolitik. "Es bleibt zu hoffen, dass Politik und Verwaltung ihrer Verantwortung gerecht werden und vernünftige pragmatische Lösungen finden, die auch in Zukunft ein ausreichendes legales Spielangebot gewährleisten und damit ein Ausweichen in die Illegalität verhindern.

Die Deutsche Automatenwirtschaft ist dabei ein ehrlicher und verlässlicher Partner." Und schließlich gehe es auch noch um die Rettung von Zehntausenden von Arbeitsplätzen in der Automatenwirtschaft. "Die Menschen, die sich in den letzten Jahren besonders in den Bereichen Spielerschutz und Suchtprävention qualifiziert haben und entsprechend verantwortungsvoll arbeiten, können nicht verstehen, dass sie ihren Arbeitsplatz verlieren sollen", so Stecker im Anschluss an die Urteilsverkündung.

Quelle: Die Deutsche Automatenwirtschaft (ots)

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