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Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt vorsorgliche Festnahme von Heiligendamm-Demonstranten

Archivmeldung vom 02.12.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.12.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Gebäude des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg. Bild: Alfredovic
Gebäude des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg. Bild: Alfredovic

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Deutschland für die vorsorgliche Festnahme von zwei Heiligendamm-Demonstranten im Jahr 2007 verurteilt. Die Richter sprachen den beiden Männern im Alter von 25 und 26 Jahren am Donnerstag eine Entschädigung von jeweils 3.000 Euro zu.

Die beiden Demonstranten wurden vor dem G8-Gipfel in Heiligendamm von den Behörden vorsorglich festgenommen und blieben in Haft, bis der Gipfel zu Ende war. Als Grund wurden damals Hinweise auf das mögliche Begehen von Straftaten genannt. Trotz mehrerer Beschwerden wurden die Männer erst fünf Tage nach der Inhaftierung wieder freigelassen. Laut dem EGMR hat Deutschland den beiden Demonstranten die Freiheit zu Unrecht entzogen und damit gegen die Menschenrechtskonvention verstoßen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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