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Hausverbote in Pflegeheimen nehmen zu

Archivmeldung vom 07.11.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.11.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Karin Jung / pixelio.de
Bild: Karin Jung / pixelio.de

Einen deutlichen Anstieg von Hausverboten in Alten- und Pflegeheimen registriert die Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter (BIVA e.V.). Im laufenden Jahr hat sich die Zahl der Ratsuchenden wegen angedrohter oder ausgesprochener Hausverbote verzehnfacht.

Begründet werden diese Hausverbote regelmäßig mit Arbeitnehmerschutzmaßnahmen. Die Pflegekräfte fühlten sich in ihrer Arbeit gestört und könnten keine ordnungsgemäße Pflege mehr leisten. Man sei daher genötigt, die störende Person des Hauses zu verweisen, berichtet Ulrike Kempchen, Rechtsanwältin bei der BIVA.

Kommt es zu einem Hausverbot leide darunter in erster Linie der Bewohner. Er vermisse seinen Angehörigen der oftmals der einzige ist, der ihn besucht und den Kontakt zur Außenwelt aufrecht hält. Richterliche Entscheidungen nach einer Einstweiligen Verfügung werden vielfach zugunsten der Einrichtung entschieden, so die Erfahrung von Kempchen. Viele Richter seien mit diesem Thema nicht vertraut und ziehen daher die Bedürfnisse des Bewohners kaum in Betracht. Selbst wenn der Bewohner ausdrücklich wünscht, dass er von dem Angehörigen weiter besucht wird und dieser verspricht, sich nur in den Räumen des Pflegebedürftigen aufzuhalten, werden Hausverbote richterlich bestätigt.

Der Vorsitzende der BIVA, Dr. Manfred Stegger, fordert daher, dass grundsätzlich auf Hausverbote verzichtet wird. Kommt es dennoch zum Hausverbot und zur juristischen Auseinandersetzung verlangt er von den Gerichten mehr Berücksichtigung der Bewohnerinteressen.

Die BIVA ist seit 1974 die einzige unabhängige, bundesweite Interessenvertretung für Menschen, die Wohn- und Betreuungsangebote im Alter und bei Behinderung in Anspruch nehmen.

Quelle: BIVA e.V. (ots)

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