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Haus und Grund sieht in BGH-Urteil Stärkung des Eigentums

Archivmeldung vom 12.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Helene Souza / pixelio.de
Bild: Helene Souza / pixelio.de

Der Eigentümerverband Haus und Grund sieht in dem Urteil des Bundesgerichtshofs zur Vermietung von Wohnungen an Touristen die Rechte der Besitzer gestärkt. "Das Urteil bedeutet eine Stärkung der Eigentumsposition: Der Wohnungseigentümer muss selbst entscheiden können, wie er sein Sondereigentum nutzt", sagte Kai Warnecke, Präsident von Haus und Grund Deutschland der Düsseldorfer "Rheinischen Post".

Die Zweckbestimmung dürfe nicht ohne seine Zustimmung eingeschränkt werden, so Warnecke. "Der Bundesgerichtshof hat mit seinem heutigen Urteil Kurzzeitvermietung als Kernbereich des Wohnungseigentums qualifiziert." De facto habe das Gericht damit die Minderheit - hier die Klägerin, die an Feriengäste vermieten möchte - gegen die Mehrheit in der Eigentümergemeinschaft geschützt, sagte Warnecke. Diese wollte über eine Öffnungsklausel die Vermietung untersagen und so in die Eigentumsrechte der Klägerin eingreifen. "Das Gericht hat richtigerweise zugleich darauf hingewiesen, dass den übrigen Wohnungseigentümern andere Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung stehen. So können beispielsweise Störungen durch die Kurzzeitvermietung - Überbelegung oder auch Lärmbelästigung - einen Unterlassungsanspruch begründen", fügte Warnecke hinzu.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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