Dr. Daniel Langhans: „Sieg der Meinungsfreiheit“
Das Strafverfahren wegen angeblicher „Verleumdung“ (§187 StGB) gegen den Bürgerrechtler Dr. Daniel Langhans ist von der Staatsanwaltschaft Augsburg eingestellt worden. Das hat der Ulmer Kommunikationstrainer am Dienstag mitgeteilt. Er bezog sich auf ein entsprechendes Schreiben vom 28. November. Darin wird ausgeführt, dass „ein Tatnachweis nicht mit der für eine Anklageerhebung notwendigen Sicherheit zu führen“ sei.
Die Formulierung wurde von Dr. Langhans kommentiert, dass die Ermittlungsbehörde offenbar gezielt davon ablenken wolle, dass dieser Tatvorwurf von Anfang an gegenstandslos gewesen sei und die gegen ihn gerichtete Zwangsmaßnahme der Polizei- Einsatzkräfte mithin rechtswidrig war: Das Zeigen eines DIN-A0-Schildes mit der Aufschrift „Kein Missbrauch der Polizei durch Regierungs-Faschisten“ sei abgedeckt vom Recht auf freie Meinungsäußerung gemäß Artikel 5 Abs. 1 GG. - Darauf hatte der Kommunikationstrainer den Einsatzleiter der Polizei bereits vor Ort hingewiesen.
In seiner Stellungnahme gegenüber unabhängigen Nachrichten-Portalen in den sozialen Medien (s.u.) wertete der Unternehmer die Entscheidung der Staatsanwaltschaft als „Sieg der Meinungsfreiheit“. Dieser sei zustande gekommen auf Basis des Antrags des Kölner Rechtsanwalts Gordon Pankalla an das Amtsgericht Augsburg, das polizeiliche Eingreifen am 5. Oktober in Aichach auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Über die weitergehenden Anträge - die Identitätsfeststellung, das „Zu-Boden-reißen“ sowie die Überstellung des Bürgerrechtlers in die Polizeistation hat das Gericht bislang noch keine Entscheidung getroffen.
In den Interviews rief Dr. Langhans die Außerparlamentarische Opposition dazu auf, sich weiterhin für die Erhaltung von Demokratie und Rechtsstaat in Deutschland einzusetzen.
Interview mit „Herzensanwalt“:
Interview mit „0815 Peter Altmann“:
Quelle: Dr. Daniel Langhans