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Kriminalbeamte wollen bundesweite Erfassung von Kfz-Kennzeichen

Archivmeldung vom 27.10.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.10.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Jörg Sabel / pixelio.de
Bild: Jörg Sabel / pixelio.de

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) fordert einen Zugriff der Polizei auf das Mautsystem an Autobahnen, um Pkw-Kennzeichen bundesweit erfassen zu können. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, das die massenhafte Erfassung von Autokennzeichen in Bayern für verfassungskonform erklärte.

"Es kann nicht sein, dass es in Bayern legal ist, automatisiert nach Kfz-Kennzeichen von Verdächtigen zu suchen – und das Mautsystem an Autobahnen bleibt für die Polizei tabu", sagte BDK-Chef André Schulz gegenüber dem "Spiegel".

Die Polizei des Freistaats fotografiert mit fest installierten und mobilen Geräten monatlich acht Millionen Nummernschilder und gleicht sie automatisch mit ihren Fahndungsdateien ab. Anders als beim Mautsystem bleiben diese Daten anonym, nur Treffer werden gespeichert. Daher wiesen die Leipziger Richter die Klage eines bayerischen Autofahrers gegen die massenhafte Erfassung ab.

Der BDK kritisiert, dass die Polizeien von Bund und Ländern Geräte kaufen oder für einzelne Fahndungen kostspielig anmieten und installieren müssen, obwohl mit dem Mautsystems die Technik bereits grundsätzlich verfügbar sei.

Bei der Einführung des Mautsystems 2005 hatte die Bundesregierung den Zugriff der Polizei auf die zur Abrechnung erfassten gespeicherten Daten ausgeschlossen. Die Begründung war unter anderem die Befürchtung, mithilfe der Mautdaten könnten Bewegungsprofile von Bundesbürgern erstellt werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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