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Kirchhof: Kirchliches Arbeitsrecht sollte geändert werden

Archivmeldung vom 13.11.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.11.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Bild: Axel Hoffmann / pixelio.de
Bild: Axel Hoffmann / pixelio.de

Der frühere Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof hat sich für eine Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts ausgesprochen. "Der Arbeitgeber bestimmt grundsätzlich das Arbeitsleben, nicht die private Lebensführung des Arbeitnehmers. Diese Regel sollte auch von den Kirchen übernommen werden", sagte Kirchhof in einem Interview mit der "Zeit"-Beilage "Christ & Welt".

Bisher macht vor allem die katholische Kirche ihren Beschäftigten in der Lebensführung strenge Vorgaben. In der aktuellen Diskussion um die Kirchenfinanzen sieht der Steuer- und Finanzexperte die Kirchen unter Druck: "Wir werden in der öffentlichen Debatte heute uns vermehrt der Frage widmen müssen, welche Leistungen die Kirchen für die Allgemeinheit erbringen." Gleichzeitig plädiert Kirchhof dafür, das bisherige System der Kirchensteuer beizubehalten. "Die Kirchensteuer stellt sicher, dass die Mitglieder, die freiwillig in einer Kirche sind, je nach ihrer Finanzkraft zur Finanzierung kirchlichen Lebens beitragen", so der Professor an der Universität Heidelberg.

Bei einer allgemeinen Kultursteuer bestehe hingegen die Gefahr, dass Kirche und Staat gegeneinander ausgespielt würden. Eine Kirchenfinanzierung nur aus Spenden lehnt Kirchhof ebenfalls ab: "Wenn die Kirchen allein auf den Klingelbeutel angewiesen sind, bekommen sie das Geld der frommen Witwe, aber nicht das Geld des Geizkragens."

Der Finanz- und Steuerexperte lobt zudem die derzeitigen Bemühungen der katholischen Bistümer, ihre Finanzen offen zu legen. "Die Kirchen beginnen gerade nachhaltig, die Kirchenfinanzen transparent zu machen. Das ist der richtige Weg. Er mag Begehrlichkeiten wecken. Doch Geheimhaltung veranlasst Argwohn und Spekulationen. Das ist die schlechtere Alternative", sagte Kirchhof. Der Katholik Kirchhof war von 1987 bis 1999 Richter am Bundesverfassungsgericht. Er leitet das Institut für Finanz- und Steuerrecht an der Universität Heidelberg.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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