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25 % mehr Anerkennungen ausländischer Berufsabschlüsse im Jahr 2023

Freigeschaltet am 12.09.2024 um 08:11 durch Mary Smith
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /SB

Die Zahl der im Ausland erworbenen und in Deutschland anerkannten Berufsabschlüsse ist im Jahr 2023 weiter gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, nahm die Zahl der positiv beschiedenen Anerkennungsverfahren im Jahr 2023 im Vergleich zu 2022 um ein Viertel (+25 %) von 52 300 auf 65 300 zu. Damit war der Zuwachs deutlich größer als im Vorjahr (+11 %). Im Vergleich zum Jahr 2016 (26 200 anerkannte Abschlüsse), in dem das Statistische Bundesamt erstmals die Anerkennungen sowohl nach bundes- als auch landesrechtlich geregelten Verfahren erfasste, hat sich die Zahl der anerkannten Berufsabschlüsse mehr als verdoppelt.

Unter den im Jahr 2023 positiv beschiedenen Anerkennungsverfahren wurden 58 % (38 100) der Anträge von Frauen und 42 % (27 200) von Männern gestellt. Darüber hinaus wurde mit 94 % (61 300) die Mehrheit der Anträge auf Anerkennungen von Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit gestellt.

Weiterhin vor allem Anerkennungen in medizinischen Gesundheitsberufen

Wie bereits in den Vorjahren wurden 2023 gut zwei Drittel (45 000 bzw. 69 %) aller anerkannten ausländischen Berufsqualifikationen im Bereich der medizinischen Gesundheitsberufe verzeichnet. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der Anerkennungen hier um 9 500 (+27 %). Damit entfielen mehr als die Hälfte (36 700 bzw. 56 %) aller Anerkennungen ausländischer Berufsabschlüsse auf die Berufe Pflegefachmann-/frau und dessen Vorgängerberufe Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in sowie Altenpfleger/in (27 300 bzw. 42 % aller Anerkennungen) sowie Arzt/Ärztin im Rahmen der Approbationserteilung (9 500 bzw. 14 % aller Anerkennungen). Mit einem größeren Abstand folgten Anerkennungen der Berufe Ingenieur/-in (3 200 bzw. 5 % aller Anerkennungen), Lehrer/in (2 300 bzw. 4 % aller Anerkennungen) sowie mit einem Anteil an allen Anerkennungen von jeweils 3 % Erzieher/-in (1 700) und Physiotherapeut/-in (1 700).

Stärkster Zuwachs von Anerkennungen aus dem Ausbildungsstaat Türkei

Unter allen positiv beschiedenen Anerkennungsverfahren wurden in der Türkei erworbene Berufsqualifikationen mit 10 % aller Fälle (6 600 Abschlüsse) am häufigsten anerkannt. Auf den Plätzen 2 bis 4 lagen mit jeweils 7 % die Ausbildungsstaaten Bosnien und Herzegowina (4 500) und Philippinen (4 500), gefolgt von Tunesien (4 300). Auch Anerkennungen aus Syrien und Indien (jeweils 3 300) sowie aus der Ukraine (3 000) waren weiterhin stark vertreten. Besonders starke Anstiege bei den Anerkennungen waren vor allem bei Anträgen aus den Ausbildungsstaaten Türkei (+2 800), Tunesien (+1 600), der Ukraine (+1 500) und Indien (+1 200) zu verzeichnen.

Deutlicher Anstieg der Gesamtzahl der Anerkennungsverfahren

Insgesamt wurden im Jahr 2023 deutschlandweit 81 700 Anerkennungsverfahren bearbeitet, von denen 67 500 auch beschieden wurden. Darunter waren 2 300 oder 3 % negativ beschiedene Fälle, in denen die Berufsqualifikation nicht anerkannt wurde. Auf das im Jahr 2020 mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz eingeführte beschleunigte Fachkräfteverfahren waren 7 % (4 600) aller beschiedenen Anerkennungen zurückzuführen.

Insgesamt 62 100 Anträge wurden 2023 neu gestellt, das waren 12 600 (+26 %) Neuanträge mehr als im Vorjahr (49 500). 82 % der bearbeiteten Anerkennungsverfahren betrafen reglementierte und 18 % nicht reglementierte Berufe. Der überwiegende Teil (81 % bzw. 66 000) der bearbeiteten Verfahren unterlag dem Bundesrecht und 19 % (15 900) der Verfahren unterlagen dem Landesrecht.

Methodische Hinweise:

Die Angaben entstammen den zusammengefasst ausgewerteten amtlichen Datenerhebungen auf Grundlage der Berufsqualifikationsfeststellungsgesetze (BQFG) des Bundes und der Länder. Diese Gesetze regeln die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, deren Referenzberufe in Deutschland dem Bundesrecht oder dem jeweiligen Landesrecht unterliegen.

Zu den positiv beschiedenen Anerkennungsverfahren zählen sowohl diejenigen Verfahren, bei denen direkt eine volle Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation bescheinigt wird, als auch diejenigen Anträge, die eine volle Gleichwertigkeit erst nach einer Absolvierung einer Ausgleichsmaßnahme erhalten, eine teilweise Gleichwertigkeit bestätigt bekommen oder einen positiv-partiellen Berufszugang erhalten.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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