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Rosenheim: Mutmaßlicher Schleuser unter Drogeneinfluss - Bundespolizei beendet illegale Tour

Archivmeldung vom 03.12.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.12.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Bundespolizei
Bild: Bundespolizei

Die Bundespolizei hat am Donnerstag (2. Dezember) bei Grenzkontrollen auf der Inntalautobahn einen niederländischen Pkw-Fahrer festgenommen. Offenkundig war seine Fahrt in mehrfacher Hinsicht illegal. Er wurde wegen vier verschiedener Vergehen angezeigt.

Bundespolizisten stoppten den in den Niederlanden zugelassenen Wagen des 45-Jährigen in der Kontrollstelle auf Höhe Kiefersfelden. Seine drei Mitfahrer stammen eigenen Angaben zufolge aus dem Iran. Sie konnten sich nicht ausweisen. Die Migranten wurden in die Bundespolizei-Dienststelle nach Rosenheim gebracht. Dort führten sie aus, sich in der Heimat für zehn- bis fünfzehntausend Euro einer Schleuserorganisation anvertraut zu haben. Ausgangspunkt der letzten Etappe sei Mailand gewesen. Ihr niederländischer Fahrer versicherte, dass er die Iraner ganz zufällig in Mailand getroffen und aus reiner Hilfsbereitschaft mitgenommen habe. Die Beamten stellten bei der weitergehenden Kontrolle des Mannes fest, dass er nicht einmal über einen gültigen Führerschein verfügt. Dabei hätte er ohnehin nicht fahren dürfen. Ein Test belegte eindeutig, dass er unter Drogeneinfluss stand. Der Niederländer gestand ein, vor Fahrtantritt Kokain genommen zu haben. Bei seiner Durchsuchung fanden die Bundespolizisten außerdem noch ein kleines Tütchen mit Kokain.

Somit wurde der "hilfsbereite" Pkw-Fahrer gleich mehrerer Straftaten beschuldigt: Fahren ohne Führerschein, Einschleusen von Ausländern, Führen eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinfluss und illegale Einfuhr von Betäubungsmitteln. Am Tag nach seiner Festnahme durfte er seine Heimreise antreten. Er wird sich voraussichtlich schon bald wegen der vorgeworfenen Taten verantworten müssen. Zwei der Geschleusten konnten nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen an eine Aufnahmestelle für Flüchtlinge weitergeleitet werden. Wie nachvollziehbar dargelegt wurde, droht ihnen im Iran aus religiösen Gründen die Verfolgung. Der dritte Migrant musste das Land hingegen verlassen. Nachdem er wegen des unerlaubten Einreiseversuchs angezeigt worden war, wurde unmittelbar der österreichischen Polizei überstellt.

Quelle: Bundespolizeidirektion München (ots)

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