Landgericht München verhandelt über "Providerprivileg" für Privatpersonen
Archivmeldung vom 08.04.2013
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtDas Landgericht München verhandelt am Donnerstag (11. April) in einem Fall, in dem es um die sogenannte "Störerhaftung" von Privatpersonen bei illegalen Downloads geht. Ein großer Musikkonzern hatte einem Mann vorgeworfen, illegal Musikstücke zum Tausch angeboten zu haben.
Dieser klagte daraufhin mit Hilfe von Rechtsanwalt Emanuel Schach, der Landtagskandidat der Piratenpartei in Hessen ist, auf negative Feststellung. Er sei als "Zugangsanbieter" und damit Provider nicht für die über den Anschluss übermittelten Inhalte verantwortlich. Tatsächlich wird somit die Frage entschieden, ob dieses "Providerprivileg" auch für Vereine und Privatpersonen gilt. Selbst Gewerbetreibende, wie zum Beispiel Cafés, die ihren Nutzern WLAN anbieten, sind seit Jahren verunsichert, ob sie für ihre Kunden haften können, oder nicht.
Quelle: dts Nachrichtenagentur