Streit um Gebühren: Kunden können jetzt gegen die Berliner Sparkasse klagen
Archivmeldung vom 19.01.2022
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.01.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićKundinnen und Kunden der Berliner Sparkasse können sich nach Informationen des Tagesspiegels nun an einer Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV) gegen die Berliner Sparkasse beteiligen. Die Verbraucherschützer wollen in dem Verfahren klären, "ob die Berliner Sparkasse zu Unrecht erhobene Gebühren erstatten muss", sagte VZBV-Chef Klaus Müller dem Tagesspiegel.
Nachdem das Berliner Kammergericht die Musterklage zugelassen hat, können sich jetzt Betroffene ins das entsprechende Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen. "Betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher haben jetzt die Chance, sich an der Musterfeststellungsklage zu beteiligen, ohne Kosten und Risiken zu tragen", betonte Müller.
In dem Verfahren geht es um eine Kernfrage: Im vergangenen April hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Banken und Sparkassen ihre Preise und Konditionen für Konten nicht ohne Zustimmung der Kunden verändern dürfen. Bloßes Schweigen reicht nicht aus. Unklar blieb aber, für welchen Zeitraum Verbraucher Geld zurückverlangen können. Viele Institute, darunter die Berliner Sparkasse, sind der Meinung, dass eine Erstattung nur für drei Jahre rückwirkend gezahlt werden muss. Verbraucherschützer halten das für zu kurz.
Quelle: Der Tagesspiegel (ots)