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Rechtsstreit um Kündigung des Kölner Dombaumeisters beigelegt

Archivmeldung vom 05.09.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.09.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Der Kölner Dom
Der Kölner Dom

Foto: FJK71
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Rechtsstreit zwischen dem entlassenen Dombaumeister Michael Hauck und dem Kölner Domkapitel über eine Weiterbeschäftigung ist beigelegt. Wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" unter Berufung auf Kirchenkreise berichtet, einigten sich Hauck und die Kirche außergerichtlich auf eine Trennung. Dieser Ausgang des seit fast anderthalb Jahre andauernden Konflikts solle möglicherweise schon am Montag bekanntgegeben werden. Dompropst Gerd Bachner als Vertreter des Domkapitels wollte sich auf Anfrage der Zeitung nicht äußern und verwies auf die Sensibilität der Materie.

Der 1960 geborene Hauck hatte das Amt des Dombaumeisters vor genau drei Jahren, am 1. September 2012, angetreten. Bereits im Mai 2014 wurde ihm dann aber vom Domkapitel gekündigt. Gründe dafür sollen Zerwürfnisse Haucks mit der Belegschaft der Dombauhütte und ein unbeherrschter Führungsstil gewesen sein. Haucks fachliche Expertise hingegen gilt allseits als unzweifelhaft. Er selbst wies die gegen ihn laut gewordenen Vorwürfe zurück. Er sprach von einer Diffamierungskampagne, die er auf seinen Versuch zurückführte, mit einem - nach eigener Darstellung - grassierenden Schlendrian in der Dombauhütte aufzuräumen.

Gegen seine Entlassung ging Hauck gerichtlich vor. Das Kölner Arbeitsgericht folgte seiner Klage und erklärte die Kündigungserklärung im April 2015 für unwirksam, weil die Kirche Hauck darin eine gemäß Arbeitsvertrag unzulässige Übergangsfrist eingeräumt hatte.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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