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Urantransportblockade bleibt straffrei

Archivmeldung vom 03.08.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.08.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Michael Grabscheit / pixelio.de
Bild: Michael Grabscheit / pixelio.de

Auch die luftige Blockade eines Uranmülltransportes von der Urananreicherungsanlage in Gronau nach Russland am 4. Juni 2008 in der Nähe von Steinfurt bleibt straffrei. Das Amtsgericht Potsdam stellte am Montag das Bußgeldverfahren gegen die französische Aktivistin Cécile Lecomte ein. Damit bestätigte das Amtsgericht Potsdam im Kern die Rechtssprechung des Amtsgerichtes Steinfurt, das im Falle einer ähnlichen Blockade bei einem Uranmülltransport im Januar 2008 Frau Lecomte freigesprochen hatte.

Die französische Kletteraktivistin, auch bekannt als „Eichhörnchen“, hatte sich in beiden Fällen vor einem 400 m langen Uranmüllzug abgeseilt, sodass die Bundespolizei die Züge stoppte.

Ein weiteres Verfahren wegen einer Castor-Blockade im Wendland wurde gestern wegen mangelhafter Akteneinsicht vertagt.

„Wir freuen uns, dass auch das Amtsgericht Potsdam an dem mutigen Protest von Frau Lecomte nichts Strafbares entdecken konnte. Schließlich haben die Abseilaktionen im Münsterland mit dazu beigetragen, dass der unverantwortliche Uranmüllexport von Gronau nach Russland Ende 2009 eingestellt wurde. Wir fordern stattdessen die Landesregierung in NRW auf, mit ihrem angekündigten Transportemoratorium zum Stopp aller Urantransporte endlich Ernst zu machen. Die ungenügend gesicherten Transportbehälter sind rollende Zeitbomben und eine Endlagerung des Uranmülls ist ungeklärt. Die Proteste gegen die Urantransporte und die Urananreicherung in Gronau werden deshalb weitergehen,“ so Matthias Eickhoff vom Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen.

Quelle: BBU

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