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Sozialgerichtspräsident: Klage gegen Hartz IV lohnt sich

Archivmeldung vom 05.06.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.06.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Wer in Nordrhein-Westfalen gegen Hartz-IV-Entscheidungen klagt, hat gute Chancen, vor Gericht Recht zu bekommen. Das sagte der Präsident des Landessozialgerichts, Jürgen Brand, der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post".

Im vergangenen Jahr wurde jede zweite der insgesamt 25.000 Klagen gegen Hartz IV zugunsten des Klägers entschieden. Auch bei Streitigkeiten mit den Krankenkassen lohne der Klageweg. 2008 bekamen rund 30 Prozent der Patienten, die wegen Unzufriedenheit über die Leistungen der Kassen geklagt hatten, vor dem Landessozialgericht Recht. Verlierer bei Hartz IV seien die Alleinerziehenden. Das Startgeld für Schulkinder von 100 Euro wird von Brand abgelehnt. Man müsse verstärkt zu Sachleistungen übergehen. Zudem müsse nicht jeder Schulartikel neu gekauft werden. Brand: "Früher haben wir auch benutzte Bücher verwendet."

Quelle: Rheinische Post

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