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Landesdatenschutzbeauftragter: Dashcam-Urteil "gutes Zeichen für den Datenschutz"

Archivmeldung vom 13.08.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.08.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Dashcams mit unterschiedlicher Brennweite
Dashcams mit unterschiedlicher Brennweite

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Aus Sicht des Landesdatenschutzbeauftragten Niedersachsens ist das Urteil zum Einsatz von Autokameras "ein gutes Zeichen für den Datenschutz". In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Mittwoch) sagte Michael Knaps, Sprecher des Landesbeauftragten Joachim Wahlbrink: "Aus Datenschutz-Sicht ist dieses Urteil zu begrüßen. Wer als Privatmann ständig und anlasslos den Verkehr filmt, berührt und beschneidet damit in unzulässiger Weise das Recht anderer."

Wer "aus touristischen Gründen", etwa bei einer Urlaubsfahrt, ein kurzes Stück mitschneide, dürfe dies durchaus tun, so Knaps. "Das Recht, im öffentlichen Raum nicht gefilmt zu werden, wiegt allerdings schwerer als das Recht eines privaten Autofahrers, aus einem diffusen Sicherheitsbedürfnis heraus permanent alles mitzuschneiden", erklärte Knaps. Dies sei zudem "bußgeldbewehrt", laut Bundesdatenschutzgesetz können Strafen bis 300 000 Euro fällig werden, "etwa für Firmen, die im großen Stil gegen das Gesetz verstoßen. "Doch auch Strafen im drei- oder vierstelligen Bereich tun ja weh", sagte Knaps der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Zudem dürfe selbst die Polizei "nur bei einem begründeten Anfangsverdacht" derartige Filmaufnahmen machen. "Richtig schlimm wird es", so Knaps, "wenn in diesen privat aufgenommenen Filmen dann Kennzeichen und Gesichter zu erkennen sind und diese Filme dann im Internet landen." Überhaupt stelle sich abgesehen von der fortgesetzten und unzulässigen Datenschutzverletzung anderer bei der Filmerei auch die Sinnfrage: "Wenn man statistisch gesehen alle 15 Jahre in einen Unfall verwickelt ist, macht es doch überhaupt keinen Sinn, sozusagen vorbeugend für den Fall der Fälle Tag für Tag alles zu filmen", schloss Knaps.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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