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Staatsanwaltschaft wollte an Krypto-E-Mails von Tutanota

Archivmeldung vom 19.09.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Andreas Preuß / pixelio.de
Bild: Andreas Preuß / pixelio.de

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat versucht, den E-Mail-Dienst Tutanota zur Herausgabe von Daten zu zwingen. Der Betreiber verschlüsselter E-Mail-Accounts sollte alle eingehenden und ausgehenden Nachrichten eines bestimmten E-Mail-Accounts vom April 2020 weiterleiten, berichtet der "Spiegel".

Den Account hatten Ermittler aus dem europäischen Ausland einem Verdächtigen zugeordnet, der ein großes Lebensmittelunternehmen um eine Millionensumme erpressen wollte. Tutanota verschlüsselt Mails zwischen seinen Kunden so, dass selbst der Betreiber die Nachrichten der Kunden nicht lesen kann. Um Mails zu entziffern, müsste Tutanota eine Art Hintertür programmieren.

Dagegen wehrt sich der hannoversche Maildienst, der nach eigenen Angaben mehrere Millionen Kunden hat. "Es ist für uns technisch nicht möglich, eine solche Funktion zu programmieren, ohne dass die Verschlüsselung grundsätzlich unsicher wird", sagte Geschäftsführer Matthias Pfau. Das Amtsgericht setzte gegen Pfau ein Ordnungsgeld fest, Tage später beantragte die Staatsanwaltschaft Beugehaft. Tutanota berief sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach eine Herausgabepflicht nur für Telekommunikationsprovider wie die Telekom gilt. Bei Diensten, die nicht selbst eine Verbindung zwischen Kunden herstellen, sondern dafür Leitungen Dritter nutzen, greift die Regelung demnach nicht. Das Landgericht Hannover sah dies auch so: Pfau musste kein Ordnungsgeld zahlen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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