spickmich.de gewinnt erneut vor Gericht
Archivmeldung vom 18.04.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittErneuter Sieg für das Schülerportal spickmich.de. Eine Realschullehrerin hatte am Duisburger Landgericht dagegen geklagt, dass Schüler ihre Leistungen im Internet bewerten dürfen. Doch mit dem heutigen Urteil hat ein weiteres Gericht für spickmich und die Meinungsfreiheit der Schüler entschieden.
"Wir freuen uns sehr, dass das Gericht so umfassend erläutert hat, warum die Lehrernoten bei spickmich unter dem Schutz der Meinungsfreiheit stehen und warum sie zu einem wünschenswerten Feedback in der Schule führen", sagt spickmich-Initiatior Tino Keller.
Im Streit um die Tatsache, dass die Meinungen anonym von den Schülern abgegeben werden, hat der vorsitzende Richter Michael Foos die rechtliche Zulässigkeit in seiner Urteilsbegründung klargestellt: "Auch Meinungen, die lediglich unter einer Emailadresse oder auch anonym im Internet abgegeben werden, genießen den Schutz der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG. (...) Dies bewahrt die Bewertenden gerade auch vor Sanktionen oder Strafen (...)."
Eltern können auf Schulradar.de jetzt auch Schulen bewerten
Einen sehr erfolgreichen Start legte das neue Elternporrtal Schulradar.de hin, das in der letzten Woche vom spickmich-Team gestartet wurde. Eltern haben nun auch die Möglichkeit die Schule ihrer Kinder in sechs Kategorien ("Individuelle Förderung", "Gebäude / Ausstattung", "Lehrkräfte", "Schulleitung", "Unterrichtsbegleitende Aktivitäten" und "Schulklima") zu bewerten und Kommentare zu verfassen.
"Auf Schulradar.de können sich Eltern ganz unkompliziert über Schulen informieren und austauschen", erklärt Initiator Manuel Weisbrod. "Unsere Erfahrung in der ersten Woche ist dabei sehr positiv: Über 180 000 Besucher haben Schulradar.de besucht, Noten vergeben und Lob und Kritik mit Kommentaren angebracht."
Quelle: Spickmich GmbH