Keine Berufsunfähigkeitsversicherung nach Ritalin-Behandlung
Archivmeldung vom 04.05.2010
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAn der Aufmerksamkeitsstörung ADHS erkrankte Kinder können es später schwer haben, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Davor warnt die Verbraucherzentrale NRW in einem Interview mit dem "Kölner Stadt-Anzeiger".
"Ein Problem ist, dass heute viele Kinder mit Ritalin behandelt werden. Wenn sie als junge Erwachsene eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollen, bekommen sie keinen Vertrag", sagt Elke Weidenbach, Referentin für Versicherungen der Verbraucherzentrale NRW. An schwerer ADHS leiden Schätzungen zufolge zwei bis drei Prozent der Schulkinder in Deutschland. Da die Versicherer bei ihren Gesundheitsprüfungen mindestens fünf, manchmal aber auch zehn oder mehr Jahre rückwirkend abfragen, kann die Behandlung in der Kindheit zum Problem werden.
Auch wer als Erwachsener eine Psychotherapie absolviert hat, kann sich nur noch schwer gegen Berufsunfähigkeit versichern. "Nach einer Therapie ist es sehr schwierig, einen Vertrag zu bekommen", sagte Beate-Kathrin Bextermöller, Projektleiterin für Berufsunfähigkeitsversicherungen der Stiftung Warentest. Die Tester haben mehrfach Menschen beim Antragsverfahren begleitet, wer dabei psychische Probleme angab, bekam meist keine Police.
Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger