Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Vermischtes Rostocker Stadtverwaltung befürchtet Imageverlust: Bürgerschaft gegen Konzert von Xavier Naidoo

Rostocker Stadtverwaltung befürchtet Imageverlust: Bürgerschaft gegen Konzert von Xavier Naidoo

Archivmeldung vom 21.05.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.05.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Xavier Naidoo (2011)
Xavier Naidoo (2011)

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Rostocker Bürgerschaft hat sich gegen ein Konzert des umstrittenen Sängers Xavier Naidoo im August in der Rostocker Stadthalle ausgesprochen. Die berichtet das russische online Magazin „SNA News“ .

Weiter heißt es hierzu auf deren deutschen Webseite: "Die Mehrheit der Bürgerschaft schloss sich am Mittwochabend dem gemeinsamen Antrag der Linken, Grünen und der SPD an. Darin heißt es unter anderem, dass Naidoo den Reichsbürgern und der QAnon-Bewegung nahestehe und rassistische Ressentiments schüre. Die Bürgerschaft hatte sich bereits im Juni 2020 mit der Absage beschäftigt, der Antrag hatte damals aber keine Mehrheit gefunden.

Naidoo tauchte in der Vergangenheit immer wieder im Zusammenhang mit sogenannten Verschwörungsmythen auf – er machte auch umstrittene Äußerungen zur Corona-Pandemie. Nachdem er im März 2020 die Jury der RTL-Sendung „Deutschland sucht den Superstar“ verlassen musste, hatte er Vorwürfe des Rassismus vehement zurückgewiesen. Er war am Donnerstag zunächst für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Die Rostocker Stadtverwaltung äußerte starke rechtliche Bedenken gegen die Entscheidung der Bürgerschaft. Öffentliche Einrichtungen wie die Stadthalle seien zur Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes verpflichtet. Bei der Vermietung der Einrichtungen dürfe kein Veranstalter oder Künstler ausgeschlossen werden, weil die religiösen oder politischen Ansichten nicht geteilt werden.

Zudem drohe ein Imageverlust für die Stadt, argumentierte die Verwaltung. Es bestünden Bedenken über die Auswirkungen auf zukünftige, ähnlich gelagerte Fälle. Die Stadt laufe Gefahr, dass Künstler, die sich öffentlich kritisch äußern, in Rostock nicht willkommen seien.

Wie ein Stadtsprecher am Donnerstag sagte, hat Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen (parteilos) 14 Tage Zeit, gegen die Entscheidung Widerspruch einzulegen. Dann müsste sich die Bürgerschaft im Juni erneut mit dem Konzert beschäftigen."

Quelle: SNA News (Deutschland)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte yuppie in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige