DLRG-Präsident Dr. Klaus Wilkens zu den Massenabmahnungen der Deutschen Kinderhilfe gegen den Deutschen Spendenrat
Archivmeldung vom 28.05.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Deutsche Kinderhilfe Direkt e.V. (DKD) hat in einem allgemeinen Rundschreiben den Mitgliedsverbänden des Deutschen Spendenrates (DSR) strafbewehrte Unterlassungserklärungen zugestellt. Auch die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) hat von einer beauftragten Anwaltskanzlei eine Abmahnung der DKD erhalten.
Darin wird sie aufgefordert, nicht mehr öffentlich die Mitgliedschaft im Deutschen Spendenrat zu kommunizieren. In dem Rundschreiben, das in Form einer Massenabmahnung gehalten ist, wird zudem unterstellt, dass die angeschriebenen Mitgliedsverbände die geprüften Jahresabschlüsse nicht rechtzeitig dem Deutschen Spendenrat zugeleitet hätten.
Für die DLRG stellt DLRG-Präsident Dr. Klaus Wilkens fest: "Die Vorwürfe entbehren jeglicher Grundlage. Die DLRG hat alle satzungsrechtlichen Voraussetzungen als Mitglied des DSR erfüllt und die Regeln der Selbstverpflichtung korrekt eingehalten. Der geprüfte Jahresabschluss und der Geschäftsbericht 2006 wurden dem DSR im Sommer 2007 fristgerecht übergeben. Das Rechenwerk zum Jahresabschluss ist gemäß den Standards und Vorgaben des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) erstellt worden und hat ein uneingeschränktes Testat erhalten". Rechenwerk wie Testat sind zeitgerecht im Rahmen der vorgegebenen Fristen auf der Homepage der DLRG veröffentlicht worden. Seit 2000 sind auch die Finanzdaten der DLRG im Internet für jeden Interessenten zugänglich. Zudem gibt die DLRG in jedem Jahr über ihre Arbeit sowie die Leistungs- und Finanzdaten einen Geschäftsbericht heraus. Sie stellt diese Unterlagen auch jedem Interessenten in gedruckter Form zur Verfügung. So geschehen auch in dem Fall eines Wirtschaftsprüfers, der sich bei der Anfrage aber nicht als Vertreter der Deutschen Kinderhilfe zu erkennen gegeben hat.
Durch diese Aktion sind die betroffenen Mitglieder des Deutschen Spendenrates nun gezwungen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um sich rechtlich zu wehren. Dies muss jede Organisation für sich selbst tun. "Die Deutsche Kinderhilfe Direkt zwingt durch diese Praktiken die Organisationen im Deutschen Spendenrat dazu, Spendengelder anstatt für lebenswichtige Projekte zweckentfremdet zu verwenden, um einen unlauteren Angriff abzuwehren". "Dieser dreiste Versuch, gemeinnützige Organisationen im Misskredit zu bringen, schadet letztendlich allen Spenden sammelnden Vereinen und Verbänden", kritisiert der DLRG-Präsident.
Zeitgleich mit der Unterlassungserklärung hat die DLRG eine Gebührenrechnung erhalten. "Das ist ein ungewöhnliches Verfahren, das an unseriöse Abmahnpraktiken von Anwaltskanzleien erinnert, um hohe Gebührenrechnungen einzutreiben", so Dr. Wilkens.
Hintergrund
des Angriffs der DKD auf den Deutschen Spendenrat ist ein
Vorstandsbeschluss des DSR aus Dezember 2007, die Mitgliedschaft der
Deutschen Kinderhilfe Direkt e.V. bis zur endgültigen Entscheidung
durch die Mitgliederversammlung, am 3. Juni 2008, bereits vorläufig
ruhen zu lassen. Der Schiedsausschuss des Deutschen Spendenrates hatte
aufgrund des Verdachts auf verschiedene Unregelmäßigkeiten der DKD
diese Beschlussempfehlung ausgesprochen.
Quelle: DLRG