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Anklageschrift gegen Wulff stützt sich auf Indizien

Archivmeldung vom 15.04.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.04.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Christian Wulff (November 2009) Bild: Martina Nolte / de.wikipedia.org
Christian Wulff (November 2009) Bild: Martina Nolte / de.wikipedia.org

Die Staatsanwaltschaft Hannover spricht dem früheren Bundespräsidenten Christian Wulff im Zusammenhang mit dem gegen ihn Vorwurf der Bestechlichkeit jede Glaubwürdigkeit ab. In der 79 Seiten umfassenden Anklageschrift, die "Bild am Sonntag" vorliegt, wirft die Staatsanwaltschaft Wulff vor, Sachverhalte frei erfunden und nachträglich konstruiert zu haben.

Die Staatsanwälte stützen ihren Korruptionsvorwurf auf zahlreiche Indizien. In ihrem Schriftsatz bezweifeln die Ankläger beispielsweise Wulffs Behauptung, der mitangeklagte Filmproduzent habe im September 2008 einen Teil von Wulffs Hotelrechnung im "Bayerischen Hof" in München ohne sein Wissen übernommen.

Wulff hatte gegenüber der Staatsanwaltschaft erklärt, erst durch die Berichterstattung in "Bild am Sonntag" am 15. Januar 2012 davon erfahren zu haben, dass der Filmproduzent 400 Euro seiner Hotelrechnung bezahlt hatte. Zweifel der Staatsanwälte an dieser Version weckt jedoch ein Vermerk, den Wulff am 16. Januar 2012 für seine Berater im Bundespräsidialamt verfasste. In der Anklageschrift räumen die Staatsanwälte allerdings offen ein, dass sie keine eindeutigen, unmittelbaren Beweise für ihren Korruptionsvorwurf haben.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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