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Luxusschleuseraffäre: Stadtkasse sollte sechsstellige Anwaltshonorare für beschuldigten Solinger Oberbürgermeister bezahlen

Archivmeldung vom 05.12.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.12.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Zweifel und Zweifeln
Zweifel und Zweifeln

Bild: Eigenes Werk /OTT

Solingens Oberbürgermeister Tim Kurzbach wollte sich gut 210.000 Euro für seine Anwaltskosten in der Luxusschleuseraffäre aus der Stadtkasse bezahlen lassen. Wie aus Vermerken der Stadtverwaltung hervorgeht, die dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Donnerstag-Ausgabe) vorliegen, sollte der Steuerzahler für die horrenden Aufwendungen aufkommen.

Der SPD-Politiker hatte eine Anwaltskanzlei damit beauftragt, die Staatsanwaltschaft zu veranlassen, ihn von der Beschuldigtenliste in der Schleuseraffäre zu streichen, damit er erneut als Spitzenkandidat für die nächste Kommunalwahl antreten kann. Bei den zuständigen Rechnungsprüfern in der Stadtverwaltung und Stadtdirektorin Dagmar Becker (Grüne) stieß das Stadtüberhaupt auf Widerstand. In einer Stellungnahme, die sie dem OB am 12. November überreichten, monierten Becker und andere, dass es Bedenken gegen die hohen Kosten gebe. Der bisherige Aufwand sei weder erforderlich noch angemessen.

Letztlich billigte man Kurzbach im November einen Vorschuss in der Höhe von 126.000 Euro zu. Als der "Kölner Stadt-Anzeiger" bezüglich der hohen Anwaltskosten am 12. November anfragte, bat der OB zwei Tage später darum, die Auszahlung zu stoppen. "Um sicherzustellen, dass das gesamte Verfahren maximal objektiv und transparent abläuft, hat der Oberbürgermeister der Stadtverwaltung Solingen vorgeschlagen, dass der Antrag nicht nur intern in der Stadtverwaltung geprüft wird, sondern auch extern durch eine neutrale Institution juristisch geprüft wird", erläuterte eine Sprecherin der Stadt auf Anfrage die aktuelle Situation.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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